Ich ruf da morgen an und lass es mir erklären.... so nervig.
Hab noch eine andere Sache. Die Fensterbank soll in Höhe der Arbeitsfläche werden. Damit man die Brüstungshöhe anpassen kann, soll ich die Unterkante der Arbeitsfläche angeben. Hab jetzt die neue Küche noch nicht ausgesucht. Architektin sagt, Boden ist mit Standard 1.5cm.berechnet. Meine derzeitige Küche ist 96 cm. Platte ist knapp 4 cm ist die Platte. Ich dachte ich gebe 92 an. Sollte ich eine dünnere Arbeitsplatte nehmen, wäre ich bei 94. Alles zwischen 94 und 96 ist okay. Ich bin Trotzdem verunsichert, das Genster darf auf garkeinenfall zu niedrig werden, was ich angeben soll, hab ich den Spielraum.... ich versteh das überhaupt nicht.
Hier die Erklärung der Architektin:
bei der Berechnung der Brüstungshöhe des Fensters mit der Arbeitsfläche als Fensterbank in der Küche planen wir immer 2-2,5cm Luft ein.
Dies bedeutet, dass bei einer Höhe von 92cm zur Arbeitsflächenunterkante, die Brüstung des Fensters bei 1,08m (90cm + 18cm Fußbodenaufbau) geplant werden würde.
Bei der Berechnung der Brüstungshöhe wird auch die Höhe des Fußbodenaufbaus berücksichtigt, da die Brüstungshöhe ab Oberkante Bodenplatte angegeben wird.
Zu dieser Berechnung nehmen wir unseren Standard Fußbodenaufbau. In unserem Standard sind 1,5cm für den Fertigfußboden mit eingeplant