Grundriss verbessern - wie?!

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L

LuiseRadiese

Na wenn Du Dich mit ein paar grünen und grau schraffierten Flächen zufrieden gibst....
Was steht im Kaufvertrag? Gibt des ein Bodengutachten dazu? Mit was wird aufgefüllt? Usw.
Also mir wäre das zu vage...
Selbst die gab es letztes Jahr im Oktober noch nicht, als wir das Grundstück gekauft haben.
 
face26

face26

...Na Dir muss man aber alles aus der Nase ziehen!!!

Also Ihr habt das Grundstück gekauft. Es steht aber nirgendwo geschrieben, dass aufgefüllt wird, wie aufgefüllt wird, mit was aufgefüllt wird, ob das nachher Gründungsfähig wird usw?

Da würde ich an Deiner Stelle erstmal alle Planungsgedanken stoppen und nochmal alle Unterlagen durchschauen ob da nicht irgendwas geschrieben steht und falls nicht, ziemlich schnell mit dem "Investor" ins Gespräch gehen und das zum Thema machen.

Edit: Zu Deinem Verständnis und etwas überspitzt, wenn da keine Eigenschaften zugesichert sind, schmeisst der Dir ein paar Kubikmeter Sand hin und Du kannst maximal einen Strandkorb für eine Beachparty draufstellen...
 
11ant

11ant

Diese Info, dass es ein "umgemodelter" Stadtvilla-Grundriss ist, bekomme ich hier zum ersten Mal.
Und ich bin erstaunt zu sehen, daß die Grundlage das Bien-Zenker Evolution 136 V2 an der verlinkten Stelle tatsächlich schon zu einem "Landhaus" umgemodelt wurde und dort einen Kniestock 100 hat. Eventuell passen Edition 134 oder Evolution 134 besser, oder Du schaust ´mal bei anderen Anbietern ?
Selbst die gab es letztes Jahr im Oktober noch nicht, als wir das Grundstück gekauft haben.
Bevor Du auf dieser Grundlage baust, laß´ Dir vom Einzeichner der geplanten Geländemodellierungen auch das Geld geben, sie umzusetzen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
H

haydee

Da muss doch was geregelt worden sein, ob das Auffüllen inklusive ist und wie es erfolgt.

Ist das Grundstück nicht aufgefüllt, dann währe das euer Vergnügen und recht teuer. Da sollte anders geplant werden.

Kläre das mit der Geländehöhe und dann kommt der Rest.
 
L

LuiseRadiese

Oh Leute, das hilft mir doch gar nicht weiter. Das Grundstück gehört uns doch längst und ist Teil eines Neubaugebietes mit 60 Bauplätzen. Man konnte es letztes Jahr im Oktober kaufen oder halt nicht. Erschlossen wird das Neubaugebiet bis Ende des Jahres. Sollte der Investor allen Käufern da einen Haufen Sand hin schütten, das Grundstück nicht gründungsfähig sein oder sonst irgendein Scheiß, dann sind wir bei Feststellung nächstes Jahr im Frühjahr insolvent. Kann passieren, setze ich mich dann mit auseinander. Sollte ich nicht insolvent gehen, weil es aus irgendwelchen Gründen doch zu regeln ist, würde ich es gerne - so wie 59 andere Bauherren auch - mit einem Einfamilienhaus bebauen. Meinetwegen ist die Planung - sowohl die mit dem Grundstück als auch die mit dem Haus - für den Allerwertesten, aber das hilft doch jetzt nicht.
 
11ant

11ant

Oh, da hast Du uns wohl mißverstanden: das Grundstück ist auch ohne die Umsetzung der geplanten Maßnahmen bebaubar. Es macht aber einen Unterschied, ob jemand (in Deinem damaligen Kaufpreis enthalten) von Bestandsgelände auf Plangelände auffüllt wie gezeichnet, oder ob Du auf Bestandsgeländebasis klarkommen mußt (wobei wir Dir empfehlen würden, mit der Geländeveränderung etwas verhaltener vorzugehen). Was sagt denn Dein Bebauungsplan überhaupt, ibs. zu den Höhen ? - nenne den doch ´mal, am besten (weil ohne Link) in der Weise "[Posemuckel Nr. 333 Hasenwiese]". Mir fehlt immer noch der Hintergrund Deiner Kniestockhöhe (ob die z.B. auf einer Traufhöhenvorgabe des Bebauungsplanes basiert). Höhen sind keine Glückssache: ab einem gewissen Maß gilt auch eine Böschung selbst als Bauwerk, bzw. kann sich eine Haushöhe in einem Bebauungsplan z.B. auf das Bestandsgelände beziehen und in einem anderen Bebauungsplan auf den Fertigfußboden im Erdgeschoss (oder oder, da gibt es eine bunte Vielfalt an Regelungen überall anders). Das ist sämtlich Kram mit dem mehrere StammuserInnen umgehen können, und wir wollen Dir ja auch eine Tipps geben, die auf Deinem Grundstück nicht gehen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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