Nach §2 (4) Niedersächsische Bauordnung ist das Dachgeschoss ein Vollgeschoss, wenn es eine lichte Höhe von 2,20m über mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat.
Sind das nicht doch zwei Vollgeschosse?
Ich hab so gerechnet:
9,85 x 9,6 = 94,56 Grundfläche.
2/3 davon = rund 63m²
63m² / 9,85 = 6,4m -> heißt 6,4m dürfen über 2,20m liegen (9,6m-6,4m = 3,2m müssen darunter sein, wenn die Schräge sich nach Norden senkt.
Bei 5° Neigung mit 2,20m bei 3,20m Haustiefe liege ich auf Seite 1 bei 1,955m Wandhöhe und 2,78m Wandhöhe gegenüber. Wandstärke von 40cm angenommen.
Bei den Wandstärken bin ich unschlüssig, ob die als unter 2,20m zählen - ich bin einfach mal von ja ausgegangen.
Die 2,20m LInie ist eingezeichnet und mit etwas Augenmaß kann man gut sehen, dass sie tatsächlich bei etwa 2/3 der Fläche liegt. Bitte widerlegen - bin kein Experte. Aber ich hätte schon gern Zahlen, statt nur "stimmt auffallend".