S
schroedinxer
Hallo liebe Mitforisten,
ich möchte meiner finanzierenden Bank eine Grundschuld bestellen. Ein Anschreiben samt Grundschuldformular habe ich von meiner Bank erhalten, mit der Bitte, damit zum Notar zu gehen. Die Grundstück ist OHNE Zwangsvollstreckungsunterwerfung.
Das Anschreiben ist an den Notar gerichtet und beinhaltet folgende Formulierung:
Im Antrag und auf Rechnung des Darlehensnehmer bitten wir Sie, die Bestellung einer Buchgrundschuld in Höhe von ... EUR zu beurkunden und vollziehen zu lassen. Ein Entwurf der Bestellungsurkunde ist beigefügt ...
Nun habe ich herausgefunden, dass eine "echte" Beurkundung mich bei der Summer der Grundstück mehr als 1.500,00 € kostet, eine Beglaubigung meiner Unterschrift unter das ohnehin fast fertige Formular aber nur ca. 130 €. Im Formular muss man nur noch meine Anschrift und das Flurstück ergänzen. Diese Daten kann man aber alle aus dem Anschreiben der Bank 1:1 übernehmen.
Nun meine Frage: Muss ich die Grundstück wirklich, wie von der Bank formuliert, beurkunden lassen oder reicht eine Beglaubigung des Formulares aus? Der Bank kann das ja letztlich egal sein, solange sie ins Grundbuch kommt?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Dr.Schroedinxer
ich möchte meiner finanzierenden Bank eine Grundschuld bestellen. Ein Anschreiben samt Grundschuldformular habe ich von meiner Bank erhalten, mit der Bitte, damit zum Notar zu gehen. Die Grundstück ist OHNE Zwangsvollstreckungsunterwerfung.
Das Anschreiben ist an den Notar gerichtet und beinhaltet folgende Formulierung:
Im Antrag und auf Rechnung des Darlehensnehmer bitten wir Sie, die Bestellung einer Buchgrundschuld in Höhe von ... EUR zu beurkunden und vollziehen zu lassen. Ein Entwurf der Bestellungsurkunde ist beigefügt ...
Nun habe ich herausgefunden, dass eine "echte" Beurkundung mich bei der Summer der Grundstück mehr als 1.500,00 € kostet, eine Beglaubigung meiner Unterschrift unter das ohnehin fast fertige Formular aber nur ca. 130 €. Im Formular muss man nur noch meine Anschrift und das Flurstück ergänzen. Diese Daten kann man aber alle aus dem Anschreiben der Bank 1:1 übernehmen.
Nun meine Frage: Muss ich die Grundstück wirklich, wie von der Bank formuliert, beurkunden lassen oder reicht eine Beglaubigung des Formulares aus? Der Bank kann das ja letztlich egal sein, solange sie ins Grundbuch kommt?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Dr.Schroedinxer