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matte
Mahlzeit miteinander!
Während wir mit der Stadt wegen der Baugenehmigung hadern, bin ich am überlegen, wie wir es am Besten mit dem Grundstück machen.
Situation ist so, dass wir von meinen Eltern ein Grundstück geschenkt bekommen. Dazu müssen wir erst die Teilung beantragen.
Um diese Teilung beantragen zu können, bzw. diese durchzuführen, müssten wir aber die zukünftigen Grenzen Festlegen.
Anbei mal ein Screenshot mit dargestelltem Lageplan:
Meine Eltern sind Besitzer von Grundstück A. Davon sollen wir einen Teil bekommen. Die Zukünftige Grenze stellt die Blaue Linie dar.
Grundstück B gehört meinen Eltern und meiner Tante. Grundstück A wird durch die Rote Linie von Grundstück B getrennt.
Um eine zukünftige Bebauung von Grundstück B sicher zu stellen, müssen wir den Platz für eine Wendeplatte freihalten.
Die Größe der Wendeplatte hängt aber stark von der größe der Bebauung von Grundstück B ab.
Die östliche Grundstücksgrenze von unserem Grundstück ist somit noch nicht fix, weshalb wir auch noch keine Teilung beantragen können.
Würde in diesem Fall einer Bank auch eine Erklärung meiner Eltern reichen (von mir aus auch notariell beglaubigt) in der Sie bestätigen, dass wir von ihnen den Teil des Grundstücks geschenkt bekommen?
Wie läuft das mit einer Eintragung der Grundschuld? Da wir ja dann noch kein Grundstück hätten...
Wie sollten wir am Besten vorgehen?
Vielen Dank!
Während wir mit der Stadt wegen der Baugenehmigung hadern, bin ich am überlegen, wie wir es am Besten mit dem Grundstück machen.
Situation ist so, dass wir von meinen Eltern ein Grundstück geschenkt bekommen. Dazu müssen wir erst die Teilung beantragen.
Um diese Teilung beantragen zu können, bzw. diese durchzuführen, müssten wir aber die zukünftigen Grenzen Festlegen.
Anbei mal ein Screenshot mit dargestelltem Lageplan:
Meine Eltern sind Besitzer von Grundstück A. Davon sollen wir einen Teil bekommen. Die Zukünftige Grenze stellt die Blaue Linie dar.
Grundstück B gehört meinen Eltern und meiner Tante. Grundstück A wird durch die Rote Linie von Grundstück B getrennt.
Um eine zukünftige Bebauung von Grundstück B sicher zu stellen, müssen wir den Platz für eine Wendeplatte freihalten.
Die Größe der Wendeplatte hängt aber stark von der größe der Bebauung von Grundstück B ab.
Die östliche Grundstücksgrenze von unserem Grundstück ist somit noch nicht fix, weshalb wir auch noch keine Teilung beantragen können.
Würde in diesem Fall einer Bank auch eine Erklärung meiner Eltern reichen (von mir aus auch notariell beglaubigt) in der Sie bestätigen, dass wir von ihnen den Teil des Grundstücks geschenkt bekommen?
Wie läuft das mit einer Eintragung der Grundschuld? Da wir ja dann noch kein Grundstück hätten...
Wie sollten wir am Besten vorgehen?
Vielen Dank!