Grundstück als Eigenkapital auch ohne Überschreibung

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matte

Mahlzeit miteinander!

Während wir mit der Stadt wegen der Baugenehmigung hadern, bin ich am überlegen, wie wir es am Besten mit dem Grundstück machen.

Situation ist so, dass wir von meinen Eltern ein Grundstück geschenkt bekommen. Dazu müssen wir erst die Teilung beantragen.
Um diese Teilung beantragen zu können, bzw. diese durchzuführen, müssten wir aber die zukünftigen Grenzen Festlegen.

Anbei mal ein Screenshot mit dargestelltem Lageplan:

Meine Eltern sind Besitzer von Grundstück A. Davon sollen wir einen Teil bekommen. Die Zukünftige Grenze stellt die Blaue Linie dar.
Grundstück B gehört meinen Eltern und meiner Tante. Grundstück A wird durch die Rote Linie von Grundstück B getrennt.

Um eine zukünftige Bebauung von Grundstück B sicher zu stellen, müssen wir den Platz für eine Wendeplatte freihalten.
Die Größe der Wendeplatte hängt aber stark von der größe der Bebauung von Grundstück B ab.

Die östliche Grundstücksgrenze von unserem Grundstück ist somit noch nicht fix, weshalb wir auch noch keine Teilung beantragen können.
Würde in diesem Fall einer Bank auch eine Erklärung meiner Eltern reichen (von mir aus auch notariell beglaubigt) in der Sie bestätigen, dass wir von ihnen den Teil des Grundstücks geschenkt bekommen?
Wie läuft das mit einer Eintragung der Grundschuld? Da wir ja dann noch kein Grundstück hätten...

Wie sollten wir am Besten vorgehen?

Vielen Dank!
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D

DG

Hallo matte1978,

ich würde die Dinge erstmal gedanklich trennen in

1. Beleihung und
2. Teilung/Erschließung/Wendehammer

Zu 1:

Grundsätzlich könnt Ihr auf dem Grundstück der Eltern den Bauantrag stellen und später teilen, was aber verschiedene Haken hat - in NRW wäre die Teilung evt. teurer, auch die Notarkosten steigen vermutlich. Zudem sind Deine Eltern bis zur Teilung im Falle eines Falles auch für Eure Schulden greifbar, die Beleihung wirkt auf das komplette Grundstück. Das also mit Bank und vor allem Notar durchsprechen, welche Möglichkeiten es bei Euch gibt.


Zu 2:

Gibt es einen Bebauungsplan? Ist der Wendehammer dort so eingezeichnet? Der Wendehammer sieht schwer nach Schema-F aus, man kann den genausogut asymmetrisch Richtung Grundstück B ändern, sodass für Euch mehr Platz zum Bauen verbleibt. Das Grundstück Deiner Tante scheint ja etwas großzügiger zu sein, ergo könnte dort auch ein größerer Anteil des Wendehammers liegen, ohne dass die Bebauung des Grundstücks B beeinträchtigt wäre.

Das hilft Euch, dem Bauamt kann's egal sein und Eurer Tante tut's nicht weh.

MfG
Dirk Grafe
 
M

matte

Hallo Dirk,

Vielen Dank für deine Antwort.

Bzgl. 1.

Wir sind gerade in Gesprächen mit der Stadt bzgl der Baugenehmigung. Das Grundstück gehört momentan noch meinen Eltern. Die Grenzen zu meinen Eltern sind soweit auch abgesprochen, die Teilung soll beantragt werden, sobald wir die Baugenehmigung haben und somit auch die Wendeplatte sicher ist.
Auf das Grundstück ist zwar noch eine Grundschuld eingetragen, allerdings wurde das damals schon so geregelt, dass man einen gewissen Teil des Grundstückes abtrennen kann, die Grundschuld dann auf dem übrigen Teil bleibt. Somit wäre auch sichergestellt, dass "Unser Teil" unbelastet ist.
Da wir aber unsere Grundschuld auf die neue Parzelle eintragen lassen wollen, muss es diese ja erstmal geben, bevor wir die Finanzierung festzurren können. Deshalb auch meine Frage nach der Möglichkeit, ob man die Teilung erst danach machen kann, oder die Banken da recht streng sind und wir unbedingt das schon geteilte Grundstück besitzen müssen, oder ob auch eine entsprechende Erklärung meiner Eltern reichen würde.

zu 2.:

Es gab vor vielen Jahren eine Bauvoranfrage meiner Eltern+Tante bzgl. Grundstück A UND B. Als Antwort auf diese Bauvoranfrage wurde von der Stadt eine Wendemöglichkeit festgesetzt. Dabei war ein Anhang, auf dem mehrere Wendemöglichkeiten aufgezeigt sind. 2 davon standen für uns zur Wahl. Der von uns eingezeichnete entspricht Einem davon, ist aber noch mit Abstand der kleinste.

Im Anhang mal ein paar Planausschnitte mit den von der Stadt vorgegebenen Wendemöglichkeiten:

- Die beiden roten Wendeplatten und die orange Wendeplatte sind dabei laut Beiblatt der Stadt ein "Wendehammer für LKW bis 10m Länge (3-Achsiges Müllfahrzeug, LKW 22t)

- Die weiße ist die von uns präferierte, kleinere WP für LKW bis 8m Länge (2-achsiges Müllfahrzeug, LKW 16t) Von der kleineren gibts laut diesem Blatt aber nur den Synchronen wendehammer, keinen einseitigen.

Da sieht man eigentlich ganz gut, dass sich die kleinere besser eignet, auch deswegen, weil Grundstück B nicht zu sehr belastet werden würde. eine 3m Parallele zur Grundstücksgrenze wird bei der kleinen WP nicht überschritten. Somit wäre eine Bebauung ohne Einschränkungen Möglich.

Da aber Grundstück B ein relativ steiler Hang abwärts des Straßenniveaus ist und weil man nur den Oberen Teil bebauen darf, wäre es enorm wichtig, diese o.g. Parallele nicht zu überschreiten und somit eine Art Baulast auszuüben. Grundstück B muss sozusagen völlig unbelastet bleiben.

Die Sache mit dem Bauamt ist sowieso sehr heikel. Einerseits wollen sie die Wendeplatte, andererseits wollen sie nichts damit zu tun haben. Herstellungskosten sollen ebenso privat bleiben, wie die Haftungs- und Sicherungspflicht. Da sind wir nun eben in Gesprächen mit der Stadt...

Alles ziemlich verzwickt, ich hoffe, ich habs verständlich rüber gebracht :)

Grüße

Mathias
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D

DG

Hallo Mathias,

da greifen mehrere Dinge ineinander, die man abklopfen muss, das wird im Forum ziemlich schwierig.

Mich würde interessieren:

1. Habt Ihr schon einen Architekten/Bauvorlageberechtigten?
2. Gibt es einen rechtskräftig beschlossenen Bebauungsplan?

Rest ggflls. per PN.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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