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Raiweired
Hallo,
erbitte mal Euere rechtliche Einschätzung. Wir wohnen in einem Wohngebiet, dass vor > 20 Jahren erschlossen wurde. Für dieses Baugebiet existiert ein Bebauungsplan mit der Maßgabe. Entsprechend der Abgrenzungen im Bebauungsplan gilt Allgemeines Wohngebiet (WA) nach §4 Baunutzungsverordnung. Ca. 80% der Grundstücke wurden in den vergangen 20 Jahren verkauft, einige Grundstücke sind noch unbebaut, es besteht kein Bauzwang. Nun will der Eigentümer unseres benachbarten Grundstücks dieses Grundstück an den Betreiber eines Altenheimes vermieten, dass Grundstück möchte der Mieter (Altenheim) schottern lassen und ausschließlich als Parkplatz für die Belegschaft und Besucher des Altenheims nutzen. Ist die Nutzung eines Grundstücks ausschließlich als Parkplatz ohne jegliche Gebäudebebauung in einem Allgemeinen Wohngebiet rechtens?
erbitte mal Euere rechtliche Einschätzung. Wir wohnen in einem Wohngebiet, dass vor > 20 Jahren erschlossen wurde. Für dieses Baugebiet existiert ein Bebauungsplan mit der Maßgabe. Entsprechend der Abgrenzungen im Bebauungsplan gilt Allgemeines Wohngebiet (WA) nach §4 Baunutzungsverordnung. Ca. 80% der Grundstücke wurden in den vergangen 20 Jahren verkauft, einige Grundstücke sind noch unbebaut, es besteht kein Bauzwang. Nun will der Eigentümer unseres benachbarten Grundstücks dieses Grundstück an den Betreiber eines Altenheimes vermieten, dass Grundstück möchte der Mieter (Altenheim) schottern lassen und ausschließlich als Parkplatz für die Belegschaft und Besucher des Altenheims nutzen. Ist die Nutzung eines Grundstücks ausschließlich als Parkplatz ohne jegliche Gebäudebebauung in einem Allgemeinen Wohngebiet rechtens?