B
borderpuschl
Hallo liebe Experten,
ich möchte gerne mein Grundstück welches ich zum Brennholzlager verwende etwas umgestalten. Das Grundstück ist ausserorts und in BW.
Ich würde gerne die mittlere Hecke etwas ausdünnen und entlang der roten Markierung (welche auch die Grenze ist) mit einer Hecke das Grundstück etwas einfrieden. Ist die erlaubt bzw. wo finde ich was erlaubt ist und was nicht.
Evtl. würde ich später vielleicht auch mal einen kleinen Unterstand (ähnlich eines Carports) errichten damit ich meinen Anhänger nicht immer bei mir am Haus abstellen muss.
Vielen Dank schon mal vorab.
ich möchte gerne mein Grundstück welches ich zum Brennholzlager verwende etwas umgestalten. Das Grundstück ist ausserorts und in BW.
Ich würde gerne die mittlere Hecke etwas ausdünnen und entlang der roten Markierung (welche auch die Grenze ist) mit einer Hecke das Grundstück etwas einfrieden. Ist die erlaubt bzw. wo finde ich was erlaubt ist und was nicht.
Evtl. würde ich später vielleicht auch mal einen kleinen Unterstand (ähnlich eines Carports) errichten damit ich meinen Anhänger nicht immer bei mir am Haus abstellen muss.
Vielen Dank schon mal vorab.
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