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DG
Hallo Scriptum,
Dein Zauberwort heißt "privilegiertes Bauvorhaben". Landwirte etc. können sog. privilegierte Bauvorhaben grundsätzlich überall dort bauen, wo sie nicht gegen andere Gesetze verstoßen (zB Immissionsschutz), ob da Wasser, Strom und Gas liegt, ist egal, muss man im Zweifel eben auf eigene Kosten legen lassen.
Der Knackpunkt ist, dass das BV dem Betriebserhalt dienen muss und das wird im Nebenerwerbe wie bei Dir schwierig zu begründen sein. Einem Vollerwerbsbetrieb wird man zB ein Wohnhaus gestatten, wenn er aus Platzgründen seine Hofstelle im Ortskern aufgibt und außerhalb neu baut. Im Nebenerwerb sehe ich das skeptisch, muss aber nicht ausgeschlossen sein. Es wird aber auf jeden Fall eine Einzelfallentscheidung und Du benötigst einen Architekten, der sich im landwirtschaftlichen Bereich auch mit den Begründungen auskennt.
Falls Du in der Landwirtschaftskammer o.ä. organisiert bist, kannst Du auch dort mal nachfragen, die werden Dir sicher nützliche Infos geben können.
MfG
Dirk Grafe
Dein Zauberwort heißt "privilegiertes Bauvorhaben". Landwirte etc. können sog. privilegierte Bauvorhaben grundsätzlich überall dort bauen, wo sie nicht gegen andere Gesetze verstoßen (zB Immissionsschutz), ob da Wasser, Strom und Gas liegt, ist egal, muss man im Zweifel eben auf eigene Kosten legen lassen.
Der Knackpunkt ist, dass das BV dem Betriebserhalt dienen muss und das wird im Nebenerwerbe wie bei Dir schwierig zu begründen sein. Einem Vollerwerbsbetrieb wird man zB ein Wohnhaus gestatten, wenn er aus Platzgründen seine Hofstelle im Ortskern aufgibt und außerhalb neu baut. Im Nebenerwerb sehe ich das skeptisch, muss aber nicht ausgeschlossen sein. Es wird aber auf jeden Fall eine Einzelfallentscheidung und Du benötigst einen Architekten, der sich im landwirtschaftlichen Bereich auch mit den Begründungen auskennt.
Falls Du in der Landwirtschaftskammer o.ä. organisiert bist, kannst Du auch dort mal nachfragen, die werden Dir sicher nützliche Infos geben können.
MfG
Dirk Grafe