G
gimli
Hallo zusammen,
meine Schwiegermutter hat ein recht großes Grundstück in einem Gebiet, dass ein Neubaugebiet wird. Nun würden wir dort gerne bauen, ich verstehe jedoch die Verteilung der Kosten nicht ganz.
Es ist so, dass ihr von der ursprünglichen Erschließungsfirma 210.000 Euro für das Grundstück angeboten wurden. Diese Firma ist jedoch inzwischen insolvent und die Erschließung wird von einer anderen Firma durchgeführt.
Meine Schwiegermutter bekam kürzlich die Information, dass die Erschließungskosten von ursprünglich genannten 85 Euro/m2 nicht gehalten werden können und höher ausfallen werden.
Jetzt stellen sich mit einige Fragen:
Wenn wir nun auf diesem Grundstück bauen wollen haben wir gedacht, wir bezahlen meiner Schwiegermutter den Betrag, den sie auch von der Erschließungsgesellschaft erhalten hätte. Nur verstehe ich nicht ganz, wie das ganze berechnet wird.
Wie berechnet sich der Betrag, den die alten Grundstückseigentümer von der Erschließungsgesellschaft bekommen? Nehmen die den Bodenrichtwert mal Grundstücksfläche und ziehen die erwarteten Erschließungskosten ab und zahlen die Differenz an die ursprünglichen Eigentümer?
meine Schwiegermutter hat ein recht großes Grundstück in einem Gebiet, dass ein Neubaugebiet wird. Nun würden wir dort gerne bauen, ich verstehe jedoch die Verteilung der Kosten nicht ganz.
Es ist so, dass ihr von der ursprünglichen Erschließungsfirma 210.000 Euro für das Grundstück angeboten wurden. Diese Firma ist jedoch inzwischen insolvent und die Erschließung wird von einer anderen Firma durchgeführt.
Meine Schwiegermutter bekam kürzlich die Information, dass die Erschließungskosten von ursprünglich genannten 85 Euro/m2 nicht gehalten werden können und höher ausfallen werden.
Jetzt stellen sich mit einige Fragen:
Wenn wir nun auf diesem Grundstück bauen wollen haben wir gedacht, wir bezahlen meiner Schwiegermutter den Betrag, den sie auch von der Erschließungsgesellschaft erhalten hätte. Nur verstehe ich nicht ganz, wie das ganze berechnet wird.
Wie berechnet sich der Betrag, den die alten Grundstückseigentümer von der Erschließungsgesellschaft bekommen? Nehmen die den Bodenrichtwert mal Grundstücksfläche und ziehen die erwarteten Erschließungskosten ab und zahlen die Differenz an die ursprünglichen Eigentümer?