Hallo oggear51,
eine Klage gegen den Bebauungsplan kannst Du aus meiner Sicht vergessen, weil der Plan formal (vermutlich) korrekt ist. Wenn die Stadt bei der Grundstücksaufteilung nicht aufpasst und solche "toten" Streifen entstehen, ist das letztlich deren Vermarktungsproblem, aber nicht beklagbar.
Ich würde mal stumpf zur Stadt gehen und denen anbieten, den Streifen abzüglich der Vermessungskosten zum Bodenrichtwert zu erwerben. Oder aber die Stadt soll die Teilung bezahlen und Du zahlst den Bodenrichtwert ohne Vermessungskosten. Interessenten für den Streifen wird es nämlich nur zwei geben, d.h., der Streifen ist prinzipiell unveräußerbar, wenn er nicht noch als Zufahrt für etwaig hinterliegende Grundstücke von Wert ist. Wenn der andere Nachbar kein Interesse hat, seid Ihr dann die einzigen Menschen auf diesem Planeten, die dafür überhaupt Geld ausgeben würden.
MfG
Dirk Grafe