Grundstück mit Immobilie nach Erbfall

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D

Dresdnerin

Liebe Community,

wir haben eine Situation die uns mittlerweile auch gesundheitlich Leiden lässt. Daher suche ich nun hier Rat, Hilfe, Tipps.

Folgendes ist uns passiert. Ein Verwandter dem mehr als die Hälfte eines Hauses und Grundstücks gehört ist verstorben. Ich bin eine der Erben. Wir Erben sind uns untereinander einig und keiner will dem anderen in die Hosentasche greifen. Dahingehend alles gut.

Der Part dem allerdings der andere Teil des Hauses und Grundstücks gehört (weniger als die Hälfte) ist kein Erbe steht aber wie die verstorbene Person mit im Grundbuch.
Die Wohnung die der Person gehört ist seit vielen Jahren leerstehend und nicht vermieten.
Die andere Wohnung ist durch die Ehefrau des Verstorbenen bewohnt. Es ist ein 100 Jahre altes unsaniertes 2-Familienhaus. Grundstück sind etwa 1000qm. Es gibt keine Altlasten wie Kredite oder sonstiges. Das Haus gehört komplett beiden Wohnparteien.

Nun gab es zw der verstorbenen Person und einer weiteren Person, die für die unbewohnte Wohnung erbberechtigt ist, aber nicht da wohnt, eine rein mündliche Absprache das es dahingehend eine Auszahlung geben wird. Damit der Person die verstorben ist, bzw uns Hinterbliebenen, dann alles gehört. Nun floss von der verstorbenen Person ein erheblicher Betrag zu der Person die für die unbewohnte Wohnung erbberechtigt ist. Die Personen denen die unbewohnte Wohnung gehört leben aber noch so das dieser Erbfall noch nicht eingetreten ist.

Nun haben wir Erben für die bewohnte Wohnung, die Parteien der anderen Wohnung, gebeten den Rest an uns Erben zu schenken da es ja die Auszahlung für den ausstehenden Erbfall bereits gab. Nun möchte diese Partei allerdings nochmal Geld haben um die "Schenkung" durchzuziehen. Das Geld ist aber nicht vorhanden und war auch nicht so abgesprochen. Bitte seht von Sätzen wie "Wieso es nix schriftlich gibt" ab. Dies lag nicht in meiner Macht es zu veranlassen. Die verstorbene Person vertraute dem Rest der Familie fälschlicherweise.

Es gibt für das Haus auch keinerlei Wertschätzung. Der andere Teil der Familie übersteigert den Wert maßlos. Sollte man das Haus Zwangsschätzen lassen? Das Grundstück ist laut Bodeneinheitswert 350.000€ Wert. Das Haus ist ca 220qm gross.

Wir hatten eine Baufirma da und die haben das Haus eigentlich zerfetzt weil man eigentlich eine Kernsanierung machen müsste. Das Dach muss angehoben werden, die Dachdämmung ist feucht, zwischen den Wohnetagen ist der Boden hohl und somit ungedämmt, das Dach hat 20 Jahre alte Bitumenschindeln, Risse in Wänden, Elektrik
muss komplett neu und alle Leitungen für die Heizung müssen neu gemacht werden so wie 50% der Fenster im Haus. Mein Mann und Ich, die das Haus auf Wunsch des Verstorbenen (kein Testament) übernehmen sollen, haben beide kein handwerkliches Können, sind ausserdem zeitlich durch Arbeit und mehrere Kinder im Kitaalter eingebunden. Der Baumensch meinte Sanierung/Modernisierung rund 250.000€ +/-.

Die Summe, die jetzt die eigentlich bereits ausgezahlte Person haben möchte, zu dem
Geld was sie schon bekommen hat und was wir an Baukosten hätten übersteigt unsere Kreditfähigkeit bei weitem.

Noch dazu gibt es eine Teilungserklärung zwischen beiden Wohneinheiteneigentümern. Die gibt aber nur Aussagen über die Aufteilung Wohnräume und nicht über die Teilung des Grundstücks. Somit gehört lt Anwalt jeder qm zum einen Teil der einen und zum anderen Teil der anderen Eigentümerpartei. Somit können auch nur die Wohnungen einzeln verkauft werden und für den Garten müsste ein Nutzungsvertrag gemacht werden. Somit kann auch im Garten nichts gemacht werden ohne den anderen um Erlaubnis zu bitten.

Hatte jemand eine ähnliche Situation oder kann uns irgendwas dazu sagen?

Ich bin für jeden konstruktiven Beitrag dankbar.

Wie gesagt es nagt schon an unserer Gesundheit und eine Lösung muss her.

Lieben Dank und einen schönen Abend
 
N

nordanney

Wie gesagt es nagt schon an unserer Gesundheit
Ihr erbt ein wie auch immer geartetes Vermögen und es nagt an Eurer Gesundheit, dass Ihr ein Erbe bekommen habt. So verpeilt möchte ich auch mal sein.

1. Keine schriftlichen Fixierungen = es ist offiziell nichts nachweisbar.
2. Somit gibt es also zwei Wohnungen in einer Bruchbude, die auf der einen Seite der Erbengemeinschaft und auf der anderen (kleineren) Seite einem Dritten gehört.
3. Die Ehefrau des Verstorbenen = Miterbin will dort weiter wohnen?
4. Teilungserklärung? Also gibt es formelle Eigentümergemeinschaft (dann könnt Ihr dem Dritten durch Mehrheitsbeschlüsse, die Ihr selbst ja herbeiführen könnt, ganz den A... aufreißen mit verschiedensten Beschlüssen)
5. Ich sehe folgende Möglichkeiten
- Den Dritten auszahlen auf Basis eine externen Gutachtens. Da solltet Ihr Erben maßgeblich an der Vergabe des Auftrages an einen Gutachter mitwirken, um den Preis in Eure Richtung zu bewegen.
- Teilungsversteigerung. Vorher noch einen Mietvertrag mit der Ehefrau des Verstorbenen schließen, denn Kauf bricht Miete nicht (einziges Manko: Eigenbedarfskündigung, sofern das Haus von einem Dritten ersteigert wird). Aber meistens will ja eine Partei alleiniger Eigentümer werden. Insofern kommt das dann der erstgenannten Variante gleich.
- Gar nichts machen. Kein Stress, alles bleibt, wie es ist.

Davon abgesehen, verstehe ich Deine Schilderung der Situation nicht wirklich und das krank machende Problem auch nicht. Musst mal alles richtig strukturiert aufschreiben und schildern, warum ein Erbe krank macht. Das, was Du schreibst, ist leider ganz schön wirr.
Schön mit Bulletspoints, vielleicht Decknamen, Anteilen, wer mit wem was und wieviel.
Mein Mann und Ich, die das Haus auf Wunsch des Verstorbenen (kein Testament) übernehmen sollen,
DAS ist etwas, was ich gar nicht verstehe. Du bist unbeteiligter Dritter und hast mit der ganzen Erbschaft doch gar nichts zu tun? Wie kommst Du auf
Ich bin eine der Erben. Wir Erben
Das meine ich mit wirr. Auf Wunsch und keine Testament. Wer bist Du dann, dass Du erbst? Schenkt Euch die Frau des Verstorbenen und/oder dessen Kinder den Anteil? Dann müsst Ihr Euch sowieso Gedanken über den Wert des Hauses machen, um die Schenkungssteuer berechnen zu können.

Also bitte alles mal so aufschreiben, dass unbeteiligte Dritte (= wir hier im Forum) die Geschichte verstehen.
 
Y

ypg

Bitte seht von Sätzen wie "Wieso es nix schriftlich gibt" ab. Dies lag nicht in meiner Macht es zu veranlassen.
kommt nicht. Denn das, was zählt, sind Fakten. Und ihr seid es nicht, die das Erbe bestimmen oder Geld an jmd verschenkt haben, sondern das war der Verstorbene. Ihr seid _nur_ Erben.
Das muss man als Erbe oder Erbengemeinschaft auch mal schlucken.

Und ja, warum sollte ein Erbe gesundheitlich einschränken? Weil es sehr viel mehr hätte sein können? Ich gehe mal davon aus, dass Ihr einfach überfordert seid, und statt es einem Verwalter abzugeben, grämt Ihr Euch über die Situation und Zustand und des Hätte, wenn und aber.
Nun floss von der verstorbenen Person ein erheblicher Betrag zu der Person die für die unbewohnte Wohnung erbberechtigt ist.
Person 3? Nennen wir sie Gudrun?! Erbberechtigt von Brunhilde, die noch lebt, aber in der Wohnung nicht wohnt? (Ob sie da nun wohnt oder nicht, ob Brunhilde Erben hat oder nicht, das ist doch hier völlig irrelevant, oder?
aber nicht da wohnt, eine rein mündliche Absprache das es dahingehend eine Auszahlung geben wird. Damit der Person die verstorben ist, bzw uns Hinterbliebenen, dann alles gehört.
?


Sollte es eine Auszahlung an Brunhilde geben oder gegeben haben, damit alles wieder in einem Eigentum von Bruno, der Verstorbene ist? Aber die Zahlung erfolgte nicht. Also ist das auch nicht. Völlig irrelevant in dieser Sache, was sollte, konnte, aber nicht ist.
gebeten den Rest an uns Erben zu schenken
ist aber nicht?!
Die verstorbene Person vertraute dem Rest der Familie fälschlicherweise.
Sehr Ihr das so? Ist es so?
Ich habe es weiter oben schon angedeutet: es ist natürlich enttäuschend, wenn ein Verwandter Jemanden einen Vorteil verschafft, indem er ihm Geld, viel Geld gibt. Mag sein, dass es so nicht richtig war, weil der Verwandte, in diesem Fall Bruno, schon sehr alt war und tüddelig. Oder auch zu vertrauensselig. Aber es ist meist so wie es ist. Und wenn man den regen Kontakt gehabt hätte, dann hätte man wohl auch beizeiten etwas davon erfahren. Nun ist es aber so wie es ist.
Der andere Teil der Familie übersteigert den Wert maßlos.
?

Noch dazu gibt es eine Teilungserklärung zw beiden Wohneinheiteneigentümern.
Ja, dem einen gehören 60%, dem andern 40%. Grundstück ist ideell geteilt.
Somit können auch nur die Wohnungen einzeln verkauft werden und für den Garten müsste ein Nutzungsvertrag gemacht werden. Somit kann auch im Garten nichts gemacht werden ohne den anderen um Erlaubnis zu bitten.
Ja, natürlich. Euch als Erbengemeinschaft gehören 60%, nämlich die Wohnung von Bruno. Mehr nicht. Bei Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhaus oder manche Reihenäuser ist es genauso - aber auch die können verkauft werden.
Das Geld ist aber nicht vorhanden und war auch nicht so abgesprochen.
Nein, natürlich war nichts abgesprochen. Es ist nie abgesprochen, dass oder wenn Geld fehlt.
Was man macht bzw andere machen oder was man machen kann, wenn Geld fehlt: einen Kredit aufzunehmen: entweder um die anderen Erben auszuzahlen oder/und das Haus zu sanieren,
Man muss es ja mal so nennen, wie es ist: ihr seid eine Erbengemeinschaft, aber keiner hat so recht das Geld, aus dem Haus etwas zu machen.
Sanierungsstau macht es zu einem 0-Objekt auf einem Grundstück, was sich auf dem Markt wiederfinden kann.
Aus dem 2-Familien-Haus gehören Euch als Erbengemeinschaft 60%, Brunhilde 40%.

Ich sag es mal so: entweder Brunhilde die 60% anbieten, einer aus der ErbengemeinsChart nimmt sich einen Kredit oder die 60% verkaufen.
P.s. Das ist eine persönliche Ansicht Und könnte Fehler beinhalten.
 
11ant

11ant

Die Summe, die jetzt die eigentlich bereits ausgezahlte Person haben möchte, zu dem
Geld was sie schon bekommen hat und was wir an Baukosten hätten übersteigt unsere Kreditfähigkeit bei weitem.
Eure Bonität und Kapitaldienstfähigkeit sind ja "nur die halbe Miete", schwerer sehe ich hier wiegen, daß die Immobilie als der Schilderung nach tendenziell Bruchbude keinen adäquaten Beleihungswert mitbrächte.
- Teilungsversteigerung. Vorher noch einen Mietvertrag mit der Ehefrau des Verstorbenen schließen, denn Kauf bricht Miete nicht (einziges Manko: Eigenbedarfskündigung, sofern das Haus von einem Dritten ersteigert wird). Aber meistens will ja eine Partei alleiniger Eigentümer werden. Insofern kommt das dann der erstgenannten Variante gleich.
Allein schon um die bockigen Miteigentümer auflaufen zu lassen wäre das - soweit ich aus der Story leidlich schlau werde - die Option, die mir als erste Wahl in den Sinn käme. Noch mehr kann ich mich nur da:
Also bitte alles mal so aufschreiben, dass unbeteiligte Dritte (= wir hier im Forum) die Geschichte verstehen.
allervollstens anschließen. Ich verstehe schon nicht, wie Nochnichterben des Eigentumsanteils überhaupt in die Position kommen, über eine Kooperation (oder deren Verweigerung) (mit) zu befinden. Und dann noch, wie explizit separat von der einen und der anderen Wohnung die Rede sein kann, wenn es doch andererseits keine Teilungserklärung geben soll (?)
Nach meinem Verständnis gehört rechtlich den Hinterblieben des Majoreigentümers sowohl die von der Witwe genutzte Wohnung als auch die leerstehende Wohnung zu eben dessen Anteil. Ein mehrjähriger Leerstand schadet im übrigen der Substanz der gesamten Immobilie.
 
D

Dresdnerin

@nordanney

Ich hatte in meinem Beitrag darum gebeten nicht zu Werten. Du hast keinen Schimmer was wir wie durch haben und so Sätze wie „so verpeilt möchte ich auch mal sein“ kannst du dir gern sparen. Du kennst keine Hintergründe und nix. Ich hatte um konstruktive Hilfe gebeten. Also bitte so oder es bitte lassen.

Wenn man jemanden sehr jung und plötzlich verliert ist das nicht schön. Noch dazu wenn der Rest der Familie dann den Tod der Person ausnutzt um davon finanziellen Profit zu schlagen.

Mit dem Wirr hast du allerdings recht. Es lässt sich auch schwer schildern aber ich versuche es mal so:
- Person A verstirbt (kein Testament)
- hinterlässt Erben A1, A2 (Ich) und A3
- bei jener Immobilie mit Grundstück stehen Person A und Person B im Grundbuch
- A besitzt mehr als die hälfte
- Person C und Person A würden im Todesfall von Person B 50/50% erben
- A2 und A3 rücken in der gesetzlichen Erbfolge nun an Platz von A, da A verstorben
- somit würden im potentiellen Todesfall von B (kein Testament), C 50% und A2 und A3 je 25% erben
- ein Teil der Immobilie war vor 20 Jahren eine Schenkung von Person B an Person A
- Person C möchte für seinen Erbteil an Person B von Person A ausgezahlt werden damit Person A dann alles gehört, bzw. nun den Hinterbliebenen
- Person C lebt weit entfernt von der Immobilie und hat kein Interesse an jener
- Person C erhält die vereinbarte Summe von A, Person B ist informiert
- darüber gibt es keine schriftlichen Beweise, nur einen Kontoauszug der die Zahlung belegt
- nun Stirbt Person A
- A1, A2 und A3 Bitten B die Schenkung zu veranlassen, B möchte dies auch tun
- C legt allerdings Veto ein und möchte noch mal so viel Geld haben wie schon geflossen ist, Person B ist damit einverstanden und will erst dann schenken wenn der weitere Betrag geflossen ist
- die Wohneinheit von Person B steht seit über 10 Jahren leer, ist nicht bewohnt oder vermietet
- Person B beteiligt sich an keinerlei Kosten oder Erhaltungsmaßnahmen/Reparaturen der Immobilie
- im Falle das A1, A2 und A3 nicht nochmal an C zahlen, möchte B den ihr gehörenden Teil der Immobilie verkaufen
- somit würden dann B und C an Geld kommen
- A1, A2 und A3 möchten nicht das B ihren Teil verkauft und ihnen fremde Leute ins Haus setzt
- B ist alt und krank und will Geld für C raus holen der hohe Schulden hat
- außerdem hat A auf dem Sterbebett B und C um die Bestätigung der Absprache gebeten und sich gewünscht das A2 das komplette Anwesen bekommt, A1 und A3 hätten andere gleichwertige Erbteile und außerdem an der „Bruchbude“ auch kein interesse
- B hat die Immobilie damals selbst als komplette Schenkung erhalten bevor A und C ins Spiel kamen
- und es nagt an der Gesundheit weil wir Geld für etwas Zahlen was wir nicht nutzen können, laufende Kosten für alles
- und es nagt auch weil C hätte garnicht den Deal mit A eingehen müssen wenn er mehr Geld hätte haben wollen
- stattdessen nutzt C jetzt den Tod von A aus und sagt jetzt danach das er mehr will

Das Haus ist aktuell in einem Zustand in dem es nicht von mehr als 2 Leuten bewohnt werden könnte. Ein Teil ist seit 30 Jahren Rohbau. Daher könnte ich garnicht mit meiner Familie einziehen ohne nicht mind 250.000€ in die Hand zu nehmen. Mit der zusätzlichen Zahlung an Partei C müsste ich mehr als 300.000€ Kredit aufnehmen. Und das bei der Inflation, Wirtschaftskrise und ohne das der Lohn von mir und meinem Mann erhöht wird.

Wir wollen keine Teilungsversteigerung, Teilverkauf und das garnix passiert wollen wir auch nicht da dieses Haus aktuell komplett leer steht und somit seine Potentiale verschwendet werden. Dann kann man auch gleich alles verkaufen.

Bei 5. schreibst du man könnte die Höhe einer Auszahlung durch einen gut ausgewählten Gutachter für die eigenen Zwecke beeinflussen. Wie soll man das denn machen? Macht nicht jeder Gutachter das gleiche Gutachten?

Ja und mit dem Tod von A sind alle weiteren Partein aus dem Haus ausgezogen. Die Frau (A1) kann 220qm Haus ohne Zahlungen von B garnicht halten. B zahlt ja aktuell garnix und die Frau von A hat alle Last. Bzw nun alle Erben. B und C wollen Geld und B ist alt und krank und C hat hohe Schulden. Also sind hiermit A1, A2 und A3 die Bauernopfer der Familie. Zumal A3 erst Anfang 20 ist und zu jung um solche Dinge zu entscheiden oder einschätzen zu können.

B und C denken außerdem man müsste Nix in das Haus investieren. Also kommen wir garnicht um eine Schätzung drum herum oder?

In einer anwaltlichen Erstberatung wurde uns übrigens empfohlen, nicht den Erbfall von B abzuwarten. Das war eigentlich mein Gedanke weil A2 und A3 dann weitere Hausanteile erben würden. Aber der Anwalt meinte C könne B zu einem Testament zum Nachteil von A2 und A3 überreden. Denn der Pflichtteil der uns dann noch zustünde wäre extrem gering.

Ich hoffe man versteht es nun etwas besser?!

Danke für weitere Infos und Antworten!
 
Y

ypg

wenn es doch andererseits keine Teilungserklärung geben soll (?)
Wieso, es gibt doch eine!

Noch dazu gibt es eine Teilungserklärung zw beiden Wohneinheiteneigentümern.
..

Wenn man jemanden sehr jung und plötzlich verliert ist das nicht schön. Noch dazu wenn der Rest der Familie dann den Tod der Person ausnutzt um davon finanziellen Profit zu schlagen.
Du möchtest, dass hier nicht gewertet wird. Aber Du machst es selbst!

Es ist zwar rechtlich nicht von Bestand, aber moralisch:

ein Teil der Immobilie war vor 20 Jahren eine Schenkung von Person B an Person A
Ihr, die Euch als Bauernopfer seht, seid selbst doch wie A Nutznießer einer Schenkung von B.
Euch passt es nicht, dass da noch C ist, der die Hände aufmacht.

Also sind hiermit A1, A2 und A3 die Bauernopfer der Familie.
Ich sehe hier mittlerweile den Klassiker eines Erbgeschichte, wo noch ein Ex-Partner (B) mit Kind (C) eine Rolle spielen. Kann natürlich auch anders liegen, aber die genannten Erbansprüche lesen sich so.

müsste ich mehr als 300.000€ Kredit aufnehmen.
Das mag für Euch nicht machbar sein, aber das hat mit der Konstellation ja nichts zu tun. Dann muss man verkaufen.
In einer anwaltlichen Erstberatung wurde uns übrigens empfohlen, nicht den Erbfall von B abzuwarten. Das war eigentlich mein Gedanke weil A2 und A3 dann weitere Hausanteile erben würden.
Mein Tipp: trennt mal C völlig aus der Sache raus, auch Eure persönlichen Beziehungen von A und B und vor allem Euren Wertungen bezüglich C und B.
Es zählen nur Fakten!
Nehmt Euch einen Verwalter, der alles regelt und freut Euch, wenn jedem von Euch etwas Plus auf dem Konto wandert.
 
Zuletzt aktualisiert 06.10.2024
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