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Bieber0815
Es kommt darauf an, wie das Finanzamt das bewertet. Auch ein einheitliches Rechtsgeschäft kann in getrennten Verträgen vereinbart werden.das kommt ganz klar auf die Vertragsgestaltung
Es kommt darauf an, wie das Finanzamt das bewertet. Auch ein einheitliches Rechtsgeschäft kann in getrennten Verträgen vereinbart werden.das kommt ganz klar auf die Vertragsgestaltung
Öhm - in meinem Job bedeutet das immer Grunderwerbsteuer auf Alles ;-)Auch ein einheitliches Rechtsgeschäft kann in getrennten Verträgen vereinbart werden.