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jfkgerd
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl der Vorabreiten auf dem Grundstück.
Wir haben ein Grundstück gekauft welches an einen Bauern verpachtet war.
Mit dem Kauf wurde die Pacht beendet, nun ist es allerdings so dass er schon Weizen darauf ausgesät hat.
Sollte man diesen noch abmähen damit man nicht die nächsten Jahre lauter Weizen im Garten hat oder ist das eher unproblematisch, da der Mutterboden sowieso bald zur Seite geschoben wird und damit der größte Teil des Weizens dabei kaputt geht?
Weiterhin bauen wir in eine Baulücke, links und rechts sind Häuser, vorne Straße und hinten Felder.
Nun sind die Hecken der Nachbarn auf unserem Grundstück natürlich noch nie zurückgeschnitten worden.
Dürfen wir einfach das überstehende Gestrüpp abschneiden oder muss das der Nachbar machen?
Wir wollen uns ja nicht gleich unbeliebt machen und sagen Ihr müsst dies und jenes, von daher würden wir das auch selber machen wenn es okay ist.
Und dann gleich noch eine Frage zur Geländemodellierung wobei das vermutlich nicht in diese Rubrik gehört.
Weiß jemand inwieweit man ein Grundstück aufschütten darf, ohne dass es zu Probleme kommt?
Ich denke das ist immer etwas schwammig formuliert oder gibt es dazu ein klare gesetzliche Richtlinie?
Das Gelände fällt an der Straße auf ca. 27 Meter 1,5 Meter ab.
Hier würden wir gerne entweder mit einer steilen Böschung oder einer Stützmauer einen Bereich schaffen der vor dem Haus nahezu eben ist. Deshalb meine Frage zuvor. Aufschütten müssen wir aber sowieso, da wir das Haus über Straßenniveau haben wollen wegen Wasser.
Vielen Dank schon mal.
P.S.:
Sollte jemand im Raum Hof/Oberfranken Erdaushub übrig haben wir benötigen ca. 200 cbm
ich habe eine Frage bzgl der Vorabreiten auf dem Grundstück.
Wir haben ein Grundstück gekauft welches an einen Bauern verpachtet war.
Mit dem Kauf wurde die Pacht beendet, nun ist es allerdings so dass er schon Weizen darauf ausgesät hat.
Sollte man diesen noch abmähen damit man nicht die nächsten Jahre lauter Weizen im Garten hat oder ist das eher unproblematisch, da der Mutterboden sowieso bald zur Seite geschoben wird und damit der größte Teil des Weizens dabei kaputt geht?
Weiterhin bauen wir in eine Baulücke, links und rechts sind Häuser, vorne Straße und hinten Felder.
Nun sind die Hecken der Nachbarn auf unserem Grundstück natürlich noch nie zurückgeschnitten worden.
Dürfen wir einfach das überstehende Gestrüpp abschneiden oder muss das der Nachbar machen?
Wir wollen uns ja nicht gleich unbeliebt machen und sagen Ihr müsst dies und jenes, von daher würden wir das auch selber machen wenn es okay ist.
Und dann gleich noch eine Frage zur Geländemodellierung wobei das vermutlich nicht in diese Rubrik gehört.
Weiß jemand inwieweit man ein Grundstück aufschütten darf, ohne dass es zu Probleme kommt?
Ich denke das ist immer etwas schwammig formuliert oder gibt es dazu ein klare gesetzliche Richtlinie?
Das Gelände fällt an der Straße auf ca. 27 Meter 1,5 Meter ab.
Hier würden wir gerne entweder mit einer steilen Böschung oder einer Stützmauer einen Bereich schaffen der vor dem Haus nahezu eben ist. Deshalb meine Frage zuvor. Aufschütten müssen wir aber sowieso, da wir das Haus über Straßenniveau haben wollen wegen Wasser.
Vielen Dank schon mal.
P.S.:
Sollte jemand im Raum Hof/Oberfranken Erdaushub übrig haben wir benötigen ca. 200 cbm