B
Bauherren2014
Mal interessehalber eine Frage meinerseits:
1.Kann denn ein Bebauungsplan die Festsetzungen der Landesbauordnung aushebeln, d.h. wenn in der Landesbauordnung 9 m max. Grenzbebauung festgelegt sind, kann es dann sein, dass im Bebauungsplan 12 m stehen?
2.Gibt es so etwas wie eine Befreiung von den Festsetzungen der Landesbauordnung überhaupt?
Denn wenn nicht, dann hätte sich das Thema des TE doch erledigt, oder?
1.Kann denn ein Bebauungsplan die Festsetzungen der Landesbauordnung aushebeln, d.h. wenn in der Landesbauordnung 9 m max. Grenzbebauung festgelegt sind, kann es dann sein, dass im Bebauungsplan 12 m stehen?
2.Gibt es so etwas wie eine Befreiung von den Festsetzungen der Landesbauordnung überhaupt?
Denn wenn nicht, dann hätte sich das Thema des TE doch erledigt, oder?