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Kabelmodem87
Hallo,
wir sind kurz davor ein Grundstück welches als Bauland ausgewiesen ist und für das ein positiver Bauvorbescheid vorliegt zu kaufen.
Zum Frage:
Das Grundstück wurde von einer Immobilienfirma X von der Stadt erworben, in 5 teile geteilt, erschlossen und jetzt weiter verkauft.
Im Kaufvertragsentwurf steht eine Bebauungspflicht innerhalb von 2 Jahren mit einem Einfamilienhaus.
Keine weiteren Erläuterungen dazu.. keine Klauseln
Wir wollen bauen, sollte aber was dazwischen kommen (Krankheit, Arbeit, usw) , was droht uns dann rechtlich? Eine Rückgabe an die Stadt, an die Immobilienfirma? Und wenn ja zu welchen Preis? Strafzahlung..? Kennt sich damit jemand aus?
Noch eine Frage, wir müssen ein Leitungsrecht gewähren, wörtlich „
ist ein Schutzstreifen von jeweils 1,00 m nach rechts und links von der Mittelach- se der Leitung einzuhalten auf dem für die Dauer des Bestehens der Leitung keine Bauwerke errichtet oder sonstige Einwirkungen (Anpflanzungen von Großgrün), die den Bestand oder den Betrieb der Anlage beeinträchtigen oder gefährden, vorgenommen
werden dürfen.“
Ein Zaun + Hecke ist quasi trotzdem möglich in diesem Bereich?
Vielen dank und schönes Wochenende..
wir sind kurz davor ein Grundstück welches als Bauland ausgewiesen ist und für das ein positiver Bauvorbescheid vorliegt zu kaufen.
Zum Frage:
Das Grundstück wurde von einer Immobilienfirma X von der Stadt erworben, in 5 teile geteilt, erschlossen und jetzt weiter verkauft.
Im Kaufvertragsentwurf steht eine Bebauungspflicht innerhalb von 2 Jahren mit einem Einfamilienhaus.
Keine weiteren Erläuterungen dazu.. keine Klauseln
Wir wollen bauen, sollte aber was dazwischen kommen (Krankheit, Arbeit, usw) , was droht uns dann rechtlich? Eine Rückgabe an die Stadt, an die Immobilienfirma? Und wenn ja zu welchen Preis? Strafzahlung..? Kennt sich damit jemand aus?
Noch eine Frage, wir müssen ein Leitungsrecht gewähren, wörtlich „
ist ein Schutzstreifen von jeweils 1,00 m nach rechts und links von der Mittelach- se der Leitung einzuhalten auf dem für die Dauer des Bestehens der Leitung keine Bauwerke errichtet oder sonstige Einwirkungen (Anpflanzungen von Großgrün), die den Bestand oder den Betrieb der Anlage beeinträchtigen oder gefährden, vorgenommen
werden dürfen.“
Ein Zaun + Hecke ist quasi trotzdem möglich in diesem Bereich?
Vielen dank und schönes Wochenende..