B
Bauexperte
**Risiken in der GbR@Bauexperte welche Konsequenzen meinst du genau? Also mir sind schon ein paar Nachteile bewusst, aber nichts was wirklich "schlimm" ist. Daher meine Nachfrage .. nicht das ich etwas übersehen habe..
Eine GbR wird gegründet, sobald mindestens zwei Beteiligte den Willen äußern, gemeinsam tätig zu werden. Es bedarf also keines „formalen Akts“ oder eines schriftlichen Vertrags - es genügt „ein Handschlag“. Insbesondere zwei Aspekte sind den Beteiligten einer GbR nicht immer klar. In einer GbR
- entscheidet jeder Gesellschafter für die anderen Personen mit, solange es um Belange der Gemeinschaft geht.
- haftet jede Person für die Fehler der anderen Personen, und zwar persönlich und unbegrenzt!
Aus diesen beiden Punkten resultieren auch die besonderen Haftungsrisiken in der GbR. Es ist nicht möglich, die Haftung auf den handelnden Planer (den einzelnen GbR-Gesellschafter) zu begrenzen. Auch wer nichts mit der Tätigkeit zu tun hatte, die zum Schadenersatz geführt hat, kann sich Schadenersatzforderungen ausgesetzt sehen. Dieser Aspekt wird noch verstärkt durch die Tatsache, dass neue Mitglieder einer GbR für die Fälle mithaften, die passierten, als sie noch keine Gesellschafter waren.
**Quelle: IWW Institut
Für die GbR braucht es keinen Notar; Rechtsberatung erscheint mir dennoch angeraten - dafür sind die Mädels & Jungs da Was sind schon € 1.500,00 gegen den Luxus erholsamen Schlafes?Ein wirklich kompliziertes Thema, wo ich wohl nicht an der Beratung durch einen RA sparen werde. Nur die ~1500 Euro für die Beurkundung des Notars würde ich nach Möglichkeit schon sparen wollen.
Liebe Grüsse, Bauexperte