H
HeißerWai
Ich suche eine Möglichkeit, wie wir als Grundstückskäufer das Risiko, dass nachher eine Bebauung nach unseren Vorstellungen nicht erlaubt wird, dem Verkäufer überlassen können.
Der Knackpunkt bei dem konkreten Grundstück ist eine Baugrenze (Grenze Innen-/Außenbereich), die von Teilen des Gebäudes überschritten werden müsste, damit das Gebäude in der geplanten Größe sinnvoll platziert werden kann. Einen Bebauungsplan gibt es nicht (nach Umgebungsbebauung, §34).
Hierzu gibt es auch schon positive Aussagen von der Gemeinde bzw. Baubehörde, dass dies in Ordnung sei (per E-Mail). Allerdings vermute ich, dass man sich darauf im Zweifel eher nicht berufen kann?
Eine rechtsverbindliche Auskunft gäbe es soweit ich informiert bin nur über eine Bauvoranfrage - hierfür fehlt mir aber leider noch die detaillierte Planung des Gebäudes.
Mir schwebt daher vor, einen Passus in den Notarvertrag aufzunehmen, dass der Kauf nur unter dem Vorbehalt gilt, dass später ein Gebäude mit Grundmaßen mindestens X x Y, zwei Vollgeschossen und seitlichem Abstand X Meter von einer bestimmte Grundstücksgrenze gebaut werden kann.
Ist sowas denkbar? Wäre eine Aufhebung des Kaufs bzw. Rückabwicklung in der Praxis überhaupt möglich? Vermutlich wären zumindest die Kaufnebenkosten zu zahlen?
Würde mich über eure Meinung oder vielleicht sogar Erfahrungen aus ähnlichen Situationen freuen.
Der Knackpunkt bei dem konkreten Grundstück ist eine Baugrenze (Grenze Innen-/Außenbereich), die von Teilen des Gebäudes überschritten werden müsste, damit das Gebäude in der geplanten Größe sinnvoll platziert werden kann. Einen Bebauungsplan gibt es nicht (nach Umgebungsbebauung, §34).
Hierzu gibt es auch schon positive Aussagen von der Gemeinde bzw. Baubehörde, dass dies in Ordnung sei (per E-Mail). Allerdings vermute ich, dass man sich darauf im Zweifel eher nicht berufen kann?
Eine rechtsverbindliche Auskunft gäbe es soweit ich informiert bin nur über eine Bauvoranfrage - hierfür fehlt mir aber leider noch die detaillierte Planung des Gebäudes.
Mir schwebt daher vor, einen Passus in den Notarvertrag aufzunehmen, dass der Kauf nur unter dem Vorbehalt gilt, dass später ein Gebäude mit Grundmaßen mindestens X x Y, zwei Vollgeschossen und seitlichem Abstand X Meter von einer bestimmte Grundstücksgrenze gebaut werden kann.
Ist sowas denkbar? Wäre eine Aufhebung des Kaufs bzw. Rückabwicklung in der Praxis überhaupt möglich? Vermutlich wären zumindest die Kaufnebenkosten zu zahlen?
Würde mich über eure Meinung oder vielleicht sogar Erfahrungen aus ähnlichen Situationen freuen.