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donnerhugo
Hallo,
ich habe eine Frage:
Ich interessiere mich für ein Grundstück, das derzeit mit einem Haus bebaut ist. Das Grundstück ist 1300 m2 groß. Der BRW liegt hier leider bei 1200 Euro / qm.
Ich hatte vor kurzem ein anderes Objekt gefunden, bei dem ich darauf hingewiesen wurde, dass das Grundstück aus einem Flurstück Bauland und einem anderen Flurstück Garten bestand. Heißt dadurch war der Kaufpreis entsprechend weil teils Gartengrundstück deutlich niedriger.
Jetzt zu dem aktuellen Objekt.
Das Grundstück ist an einem starken Hang. Ein Großteil des Grundstückes darf anhand des Bebauungsplanes nicht bebaut werden. Das Baufenster umschließt etwa 300 qm von der gesamten Flurstückfläche. Der Rest soll bzw. darf nur als Garten genutzt werden und logischerweise nicht bebaut werden.
Im Geoportal Hessen BORIS wird das gesamte 1300 qm Grundstück als ein Flurstück angezeigt.
Heißt das, dass das Grundstück dann auch entsprechend als Ganzes mit dem Bodenrichtwert multipliziert werden müsste? Hier in WIesbaden herrscht deutliche Knappheit an Grundstücken. Verschenkt wird hier nichts.
Mein Gedanke ist nur, dass das Baufenster ja so winzig klein ist, kann man ja dann nicht den fast 1000 qm großen ausschließlich als Garten nutzbaren Anteil auch mit dem Bodenrichtwert multiplizieren?
Bitte um Erleuchtung
Danke!
ich habe eine Frage:
Ich interessiere mich für ein Grundstück, das derzeit mit einem Haus bebaut ist. Das Grundstück ist 1300 m2 groß. Der BRW liegt hier leider bei 1200 Euro / qm.
Ich hatte vor kurzem ein anderes Objekt gefunden, bei dem ich darauf hingewiesen wurde, dass das Grundstück aus einem Flurstück Bauland und einem anderen Flurstück Garten bestand. Heißt dadurch war der Kaufpreis entsprechend weil teils Gartengrundstück deutlich niedriger.
Jetzt zu dem aktuellen Objekt.
Das Grundstück ist an einem starken Hang. Ein Großteil des Grundstückes darf anhand des Bebauungsplanes nicht bebaut werden. Das Baufenster umschließt etwa 300 qm von der gesamten Flurstückfläche. Der Rest soll bzw. darf nur als Garten genutzt werden und logischerweise nicht bebaut werden.
Im Geoportal Hessen BORIS wird das gesamte 1300 qm Grundstück als ein Flurstück angezeigt.
Heißt das, dass das Grundstück dann auch entsprechend als Ganzes mit dem Bodenrichtwert multipliziert werden müsste? Hier in WIesbaden herrscht deutliche Knappheit an Grundstücken. Verschenkt wird hier nichts.
Mein Gedanke ist nur, dass das Baufenster ja so winzig klein ist, kann man ja dann nicht den fast 1000 qm großen ausschließlich als Garten nutzbaren Anteil auch mit dem Bodenrichtwert multiplizieren?
Bitte um Erleuchtung
Danke!