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Haus_2020
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu einem Kaufvertrag bzgl. eines Grundstücks.
Folgende Situation:
Meine Fragen wären:
Am „einfachsten“ wäre es wohl abzuwarten, bis das Grundstück auf den Verkäufer übergegangen ist. Damit wir weiter planen können würde ich den Kauf allerdings gerne schnellstmöglich anstoßen/abwickeln, was auch im Sinne des Verkäufer ist.
Dankeschön vorab.
VG
ich habe eine Frage zu einem Kaufvertrag bzgl. eines Grundstücks.
Folgende Situation:
- Der Verkäufer hat das Grundstück geerbt und aktuell wird das Grundstück noch auf ihn übertragen. Er ist also noch nicht im Grundbuch eingetragen. In den nächsten Tagen soll jedoch die Auflassungsvormerkung für ihn eingetragen werden.
- Zudem müsste eine Baulast auf seinem Grundstück (welches an das zu verkaufende Grundstück angrenzt) eingetragen werden.
Meine Fragen wären:
- Ist ein Kauf auf dieser Basis bereits möglich bzw. hat vielleicht schon jmd. Erfahrung damit?
- Kann man die Baulast jetzt überhaupt schon eintragen?
Welche Unterlagen werden für die Eintragung der Baulast benötigt?
-> Der Verkäufer hat uns diese mündlich zugesagt. Ich frage mich halt ob nicht noch eine evtl. finanzierende Bank „dazwischen grätschen“ kann, bei welcher er noch sein Haus auf dem Grundstück finanziert. Wenn diese die Baulast verweigert, kann man doch nichts machen, oder? Wie realistisch ist so ein Szenario?
-> Das Grundstück ist noch nicht vermessen, es ist also noch nicht klar, ob es 0,5m oder 1m Abstandsbaulast werden müssen (grob gesagt).
Am „einfachsten“ wäre es wohl abzuwarten, bis das Grundstück auf den Verkäufer übergegangen ist. Damit wir weiter planen können würde ich den Kauf allerdings gerne schnellstmöglich anstoßen/abwickeln, was auch im Sinne des Verkäufer ist.
Dankeschön vorab.
VG