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MasterR
Hallo liebe Hausbaugemeinde :-),
wir stehen vor folgendem Fall:
In einem Baugebiet hat ein kleiner Bauunternehmer (so wie ich das sehe 1-Mann Firma) zwei Grundstücke gekauft.
Auf dem einen Grundstück baut er gerade für sich selber ein Haus,
das andere Grundstück hätte er für seine Kinder vorgesehen, aber die wollen nach seiner Aussage nun doch nicht hierher ziehen.
Somit würde sein zweites Grundstück wieder zum Verkauf stehen
Er hat uns nun gesagt, dass er das Grundstück mit Rohbau (nach unserem Plan) an uns verkaufen könnte. Zum einen weil es ja sein Geschäft ist Häuser zu bauen, zum anderen weil für das Grundstück ohne Rohbau, die Gemeinde Vorkaufsrecht hätte.
Ist irgendwie eine verzwickte Situation mit vielen Fragezeichen:
1. Wenn er erst das Grundstück mit Rohbau verkaufen darf, dann tritt auch er als Bauherr bis zum Verkauf auf, oder?
2. Wie kann man das vertraglich regeln, dass wir auch vor diesem Verkauf abgesichert sind? (Nicht das er dann irgendwann sagt, dass z.B. jemand mehr Geld bietet, oder dass er jetzt doch zu einem viel höheren Preis verkaufen will, oder ...)
Ich hoffe ihr habt den ein oder anderen Tipp für mich.
Würde mich auf so etwas eigentlich nicht einlassen, aber das Grundstück ist in dem Wohngebiet in dem wir aktuell auch zur Miete wohnen und in dem wir sehr verwurzelt sind. Daher ist es so attraktiv für uns.
Grüße
Roman
wir stehen vor folgendem Fall:
In einem Baugebiet hat ein kleiner Bauunternehmer (so wie ich das sehe 1-Mann Firma) zwei Grundstücke gekauft.
Auf dem einen Grundstück baut er gerade für sich selber ein Haus,
das andere Grundstück hätte er für seine Kinder vorgesehen, aber die wollen nach seiner Aussage nun doch nicht hierher ziehen.
Somit würde sein zweites Grundstück wieder zum Verkauf stehen
Er hat uns nun gesagt, dass er das Grundstück mit Rohbau (nach unserem Plan) an uns verkaufen könnte. Zum einen weil es ja sein Geschäft ist Häuser zu bauen, zum anderen weil für das Grundstück ohne Rohbau, die Gemeinde Vorkaufsrecht hätte.
Ist irgendwie eine verzwickte Situation mit vielen Fragezeichen:
1. Wenn er erst das Grundstück mit Rohbau verkaufen darf, dann tritt auch er als Bauherr bis zum Verkauf auf, oder?
2. Wie kann man das vertraglich regeln, dass wir auch vor diesem Verkauf abgesichert sind? (Nicht das er dann irgendwann sagt, dass z.B. jemand mehr Geld bietet, oder dass er jetzt doch zu einem viel höheren Preis verkaufen will, oder ...)
Ich hoffe ihr habt den ein oder anderen Tipp für mich.
Würde mich auf so etwas eigentlich nicht einlassen, aber das Grundstück ist in dem Wohngebiet in dem wir aktuell auch zur Miete wohnen und in dem wir sehr verwurzelt sind. Daher ist es so attraktiv für uns.
Grüße
Roman