R
ratlos00
Genau das ist mein Problem.Das Katasteramt wird hinzugezogen, wenn bei Vermessungsarbeiten vom Katasternachweis abweichende Verhältnisse entweder vorgefunden und berichtigt werden (z.B. ein Grenzstein steht schief und wird wieder gerade gerückt) oder durch die Vermessung geschaffen werden (z.B. eine neue Grenze wird gebildet).
Bei einer Ingenieurvermessung, z.B. Gebäudeabsteckung oder Grenzanzeige, wird das Katasteramt normalerweise nicht beteiligt..
Ich hatte einen öffentlich bestellten Vermessungsingeneur beauftragt , auf einer Seite meines Grundstücks, 2 Grenzsteine nachzumessen, da zumindest ein Grenzstein (meine Meinug)nicht in der Flucht liegt.
Der Vermessungsingeneur hat alle Grenzsteine bestätigt, alles in Ordnung,seit 25 Jahren keine Veränderung.
Dann bekam ich diese Rechnung, es geht mir nicht um das Geld, sondern um den Eintrag:"Eintragung der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster, Anzahl für festgestellte und neue Grenzsteine: 2."
Für mich liest es sich, als wäre ein Grenzstein festgestellt und der andere neu. Genau dies wollte ich ja wissen.