GU: Verpflichtung zum Kauf bei einem bestimmten Baustoffhändler

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H

Hausbauer4747

Hallo,
unser Bauunternehmen hat uns zu einem Baustoffhändler in seinem Ort geschickt, um dort Fliesen auszuwählen. Leider ist die Auswahl dort recht beschränkt und die Preise eher hoch. Im Vertrag heißt es: "Die Auswahl der Bodenbeläge treffen Sie anlässlich des Bemusterungstermines in der Musterausstellung des Fachhändlers."

Sind wir verpflichtet, dann dort andere Fliesen auszusuchen, die uns nicht gut gefallen oder können wir die Bestellung selbst an anderer Stelle vornehmen? Dazu kommt, dass die Wunschgröße im Internet in der Wertgrenze der Bauleistungsbeschreibung enthalten wäre, beim örtlichen Händler ein weiterer Preisaufschlag bezahlt werden müsste.

Aus dem Satz im Vertrag könnte man ableiten, dass die Baufirma den Händler vorschreiben darf, es erscheint jedoch widersinnig, wenn man beim Neubau gezwungen wird, für zu viel Geld Fliesen einzubauen, die einem nicht gefallen. Kennt sich da jemand aus?
 
G

Gerddieter

Frag doch mal den Bauunternehmer. Wenn es ein kleiner lokaler GU ist wird er ja deine Fliesen nicht selber legen sondern im Idealfall an einen lokalen Flieser weitergeben.

Mit Flieser könnt ihr das dann besprechen, sehe da eher keine Probleme von dem "einen" Fachgeschäft abzuschweifen. Internet würde ich nicht empfehlen...

GD
 
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nordanney

Die Auswahl der Bodenbeläge treffen Sie anlässlich des Bemusterungstermines in der Musterausstellung des Fachhändlers
Ist eine klare Aussage. Nimm das, was angeboten wird.
Aus dem Satz im Vertrag könnte man ableiten, dass die Baufirma den Händler vorschreiben darf,
Nicht könnte. Ist so.
erscheint jedoch widersinnig, wenn man beim Neubau gezwungen wird, für zu viel Geld Fliesen einzubauen, die einem nicht gefallen. Kennt sich da jemand aus?
DU hast den Vertrag unterschrieben. Der Bauunternehmer kann ja nichts dafür, dass ihr den „falschen“ Geschmack habt.

Such das Gespräch mit dem Unternehmen. Kann aber sein, dass es teuer wird.
 
H

Hausbauer4747

Ach, mehrere Anwälte haben schon diverse Vertragsklauseln als ungültig zurückgwiesen, da fehlt mir inzwischen das Gottvertrauen, dass in diesem Vertrag alles so ist, wie es da steht.

Das andere ist, dass man bei Unterschrift weder weiß, wo man später aussuchen soll, noch was es dort gibt. Man kauft die "Katze im Sack", da könnte es ja durchaus auch juristische Bedenken geben.
 
G

Gerddieter

Ach, mehrere Anwälte haben schon diverse Vertragsklauseln als ungültig zurückgwiesen, da fehlt mir inzwischen das Gottvertrauen, dass in diesem Vertrag alles so ist, wie es da steht.

Das andere ist, dass man bei Unterschrift weder weiß, wo man später aussuchen soll, noch was es dort gibt. Man kauft die "Katze im Sack", da könnte es ja durchaus auch juristische Bedenken geben.
Vergiss es - oder willste jetzt wegen der Fliesenfarbe vor Gericht ziehen!

@nordanney hats schon gesagt - am besten miteinander sprechen....
 
N

nordanney

Das andere ist, dass man bei Unterschrift weder weiß, wo man später aussuchen soll, noch was es dort gibt. Man kauft die "Katze im Sack", da könnte es ja durchaus auch juristische Bedenken geben.
Das nennt sich Bemusterung. Ist tatsächlich bei vielen Anbietern üblich, dass man das erst nach Vertragsabschluss machen darf. Bei vielen gibt es eine Vorbemusterung, wo man sich schon mal anschauen kann, was es alles gibt.

Hat bei euch niemand den Vertrag geprüft? Dann wäre das schon früh aufgefallen.

Rede mit dem Unternehmen. Da wird bestimmt etwas gehen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.09.2024
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