Ich kann das nicht nachvollziehen. Wenn wir bei unseren Leistungen absehen können, dass eine Arbeit mit einer Überstunde zu erledigen ist, dann wird das eben so gemacht, um keine weiteren Anfahrtskosten zu produzieren. Rechnet sich mE auch vom eigenen Ablauf als Leistungserbringer nicht.
Wenn ich zwangsweise von der Baustelle abrücke, ist das auch mein Bock bzw. werden diese Mehrkosten dann eben dem Auftraggeber aufgeschlagen, der mich "zwingt", die Baustelle zu verlassen, wenn das nicht mein Fehler ist.
Ich vermute, dass man das also auf dem kurzen Dienstweg klären kann und die zweite Anfahrt nicht zahlt, man sollte aber das Gesamtbild im Auge haben.
MfG
Dirk Grafe