DASI90
Hallo zusammen,
folgende Situation. Unser Stuckateur bzw. dessen Truppe hat unsere Holz-Aluminium Haustür beschädigt. Zum einen hat er die Tür von außen auf der Aluminium Schale verkratzt und zum anderen innen, auf der Seite mit dem Holz, den Lack beschädigt weil ihm Gips, Putz oder Farbe drüber gelaufen ist. Ich habe mir ein Angebot vom Fensterbauer der auch die Tür gebaut hat machen lassen für die Reparatur. Unser Architekt meint jetzt aber das wir rechtlich keinen Anspruch darauf haben, dass die Tür wegen den optischen Mängeln auf die Kosten des Stuckateurs repariert wird. Die Funktion ist schließlich ja noch gegeben. Ich sehe das eigentlich anders. Hat jemand Erfahrung in solch einer Situation? Was für einen Anspruch auf Reparatur haben wir?
Grüße
folgende Situation. Unser Stuckateur bzw. dessen Truppe hat unsere Holz-Aluminium Haustür beschädigt. Zum einen hat er die Tür von außen auf der Aluminium Schale verkratzt und zum anderen innen, auf der Seite mit dem Holz, den Lack beschädigt weil ihm Gips, Putz oder Farbe drüber gelaufen ist. Ich habe mir ein Angebot vom Fensterbauer der auch die Tür gebaut hat machen lassen für die Reparatur. Unser Architekt meint jetzt aber das wir rechtlich keinen Anspruch darauf haben, dass die Tür wegen den optischen Mängeln auf die Kosten des Stuckateurs repariert wird. Die Funktion ist schließlich ja noch gegeben. Ich sehe das eigentlich anders. Hat jemand Erfahrung in solch einer Situation? Was für einen Anspruch auf Reparatur haben wir?
Grüße