C
Chris1212
Hallo zusammen,
wir sind kurz davor ein Hanggrundstück mit rnd. 920m² Fläche zu kaufen und im Laufe des Jahres mit den Bauarbeiten zu starten. Da das Ganze aufgrund der Hanglage etwas schwieriger wird, wollte ich eure Meinung zu unserer derzeitigen Idee einholen:
1) Die natürliche Geländeoberfläche steigt vom Straßenniveau auf einer Länge von rnd. 33m um ca. 4,5m in der Höhe an. Um eine größere ebene Fläche zu erreichen, haben wir geplant, den Bereich des Baukörpers und ca. 2m drumherum um ca. 0,8m aufschütten zu lassen. Hierzu wurde uns von unserem Bauunternehmer RCT (scheinbar Recyclingbeton) empfohlen, der lagenweise verdichtet wird, mit anschließendem Lastplattendruckversuch. Darunter dann ein Geotextil.
Ein Bodengutachten liegt vor. Lt diesem kann mit normalen Streifenfundamenten oder als Plattengründung gegründet werden. Ist das auch noch der Fall wenn aufgeschüttet wird? Kann die Gründung dann im RCT erfolgen?
Ansonsten habe ich schon von der Möglichkeit gehört, einen sog. Blindsockel erstellen zu lassen. Was versteht man genau darunter? Was wäre der Vorteil? Hierzu habe ich über Google leider nichts genaues finden können. Im Bebauungsplan gibt es eine textliche Festsetzung, dass die Sockelhöhe Max. 0,8m betragen darf.
2) Auch der übrige Hang soll in 2 mehr oder weniger gleichgroße (ebene) Terrassen unterteilt werden.
Was gilt es hier zu beachten? Wie würdet ihr den Hang befestigen?
3) An der nördlichen Grenze soll auf 9m Länge das Carport als Anbau-Carport (ca. 3-3,5m Breite) errichtet werden, um die mögliche Grenzbebauung von 9m möglichst optimal auszunutzen. Die Aufschüttung soll zur Seite des Nachbarn mit L-Steinen (1m) gesichert werden.
M.E. müssten wir dann wegen den Vorschriften zur Grenzbebauung zusätzlich beachten, dass die natürliche Geländeoberfläche um nicht mehr als 3m in der Höhe (als 0,8m für Aufschüttung + Max. 2,2m für das Carport) überschritten wird. Ist das so korrekt?
Zur geplanten Geländemodellierung habe ich 2 Skizzen angefertigt (Seitenansicht+Draufsicht).
Die Draufsicht stammt aus dem Bebauungsplan, auf dem auch die derzeitigen Höhenlinien eingezeichnet sind. Es handelt sich um die Flurstücke 451+452 (diese werden noch vor Baubeginn zu einem Flurstück verschmolzen).
wir sind kurz davor ein Hanggrundstück mit rnd. 920m² Fläche zu kaufen und im Laufe des Jahres mit den Bauarbeiten zu starten. Da das Ganze aufgrund der Hanglage etwas schwieriger wird, wollte ich eure Meinung zu unserer derzeitigen Idee einholen:
1) Die natürliche Geländeoberfläche steigt vom Straßenniveau auf einer Länge von rnd. 33m um ca. 4,5m in der Höhe an. Um eine größere ebene Fläche zu erreichen, haben wir geplant, den Bereich des Baukörpers und ca. 2m drumherum um ca. 0,8m aufschütten zu lassen. Hierzu wurde uns von unserem Bauunternehmer RCT (scheinbar Recyclingbeton) empfohlen, der lagenweise verdichtet wird, mit anschließendem Lastplattendruckversuch. Darunter dann ein Geotextil.
Ein Bodengutachten liegt vor. Lt diesem kann mit normalen Streifenfundamenten oder als Plattengründung gegründet werden. Ist das auch noch der Fall wenn aufgeschüttet wird? Kann die Gründung dann im RCT erfolgen?
Ansonsten habe ich schon von der Möglichkeit gehört, einen sog. Blindsockel erstellen zu lassen. Was versteht man genau darunter? Was wäre der Vorteil? Hierzu habe ich über Google leider nichts genaues finden können. Im Bebauungsplan gibt es eine textliche Festsetzung, dass die Sockelhöhe Max. 0,8m betragen darf.
2) Auch der übrige Hang soll in 2 mehr oder weniger gleichgroße (ebene) Terrassen unterteilt werden.
Was gilt es hier zu beachten? Wie würdet ihr den Hang befestigen?
3) An der nördlichen Grenze soll auf 9m Länge das Carport als Anbau-Carport (ca. 3-3,5m Breite) errichtet werden, um die mögliche Grenzbebauung von 9m möglichst optimal auszunutzen. Die Aufschüttung soll zur Seite des Nachbarn mit L-Steinen (1m) gesichert werden.
M.E. müssten wir dann wegen den Vorschriften zur Grenzbebauung zusätzlich beachten, dass die natürliche Geländeoberfläche um nicht mehr als 3m in der Höhe (als 0,8m für Aufschüttung + Max. 2,2m für das Carport) überschritten wird. Ist das so korrekt?
Zur geplanten Geländemodellierung habe ich 2 Skizzen angefertigt (Seitenansicht+Draufsicht).
Die Draufsicht stammt aus dem Bebauungsplan, auf dem auch die derzeitigen Höhenlinien eingezeichnet sind. Es handelt sich um die Flurstücke 451+452 (diese werden noch vor Baubeginn zu einem Flurstück verschmolzen).
Anhänge
-
446,7 KB Aufrufe: 604
-
968,5 KB Aufrufe: 435