Haus-Bilder Austausch - Zeigt her eure Hausbilder!

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HöKi2018

Unser Fliesenleger hat mittlerweile angefangen die Rohrkästen etc. zu kleben. Ab Mittwoch sollen dann Wandfliesen folgen. Darauf freuen wir uns extrem.

Dennoch droht Ärger im Paradies. Da wir an einer Kreisstraße bauen, benötige ich von Strassenbauamt die Genehmigung für die Überfahrt. Im Bauantrag war diese auch eingezeichnet und lediglich ein Hinweis das geprüft werden solle auf die Zufahrt nicht über den vorhandenen Wirtschaftsweg erfolgen kann. Ferner das die Kosten für die neue Zufahrt zu unseren Lasten ginge und eine Sondernutzung darstellt.
Jetzt will das Bauamt aber der zweiten Zufahrt nicht mehr zustimmen. Hat jemand schon einmal einen ähnlichen Fall?
 
11ant

11ant

Da wir an einer Kreisstraße bauen, benötige ich von Strassenbauamt die Genehmigung für die Überfahrt.
Wenn ich recht verstehe, wurde der Bau genehmigt, ohne daß diese Überfahrtsgenehmigung bereits vorlag, d.h. die Baubehörde sieht das Grundstück wirtschaftswegseitig ausreichend erschlossen. Ist dem denn tatsächlich nicht so, oder bedeutet es nur ein unkomfortableres Ein- und Ausfahren (die Stellplätze / Garage betreffend) ?

Grundsätzlich sehe ich Ersteinmal "keinen Nachteil", nicht unmittelbar auf eine Kreisstraße auszufahren. Da schießt einem schnell mal jemand mit Tempo 70 die Stoßstange weg.
 
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Maria16

Liegt die Kreisstraße innerhalb der Ortschaft oder außerorts? Wenn letzteres, dürfte sich das Straßenbauamt ziemlich querstellen und hätte das Recht mMn auch auf seiner Seite. (Ich geh davon aus, dass die Baugenehmigung das Sondernutzutzungsrecht an der Straße nicht umfassen kann, würde aber evtl. noch mal im Bauamt dazu nachfragen)
 
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HöKi2018

Die Kreisstraße liegt innerhalb der geschlossenen Ortschaft. Die zweite Zufahrt wurde im Bauantrag eingezeichnet und die Strassenbehörde hatte als Hinweis nur den Vermerk: Es wird empfohlen über den Wirtschaftsweg zu fahren. Zweite Zufahrt wäre zu unseren Kosten als Sondernutzung zu errichten.

Die Ausfahrt über den Wirtschaftsweg ist schwierig da dieser in einem leichten Kurvenbereich liegt und man schlecht die Strasse und den Fußgängerweg sehen kann. Daher wollte ich ja auch die zweite Zufahrt.
 
11ant

11ant

und die Strassenbehörde hatte als Hinweis nur den Vermerk: Es wird empfohlen über den Wirtschaftsweg zu fahren.
Da seinerzeit noch kein Antrag auf diese Kreisstraßen-Zufahrt gestellt war, fand die Behörde die klardeutsche Antwort noch nicht angesagt - sie hätte gelautet: "für diese Zufahrt wird keine Notwendigkeit gesehen, da eine solche über den Wirtschaftsweg ausreichend gegeben ist". Ich vermute mal, der Wirtschaftsweg mündet in eine Gemeindestraße, d.h. für Deinen ggf. benötigten Spiegel dort wäre die Orts- oder Verbandsgemeinde zuständig. Subsidiaritätsprinzip heißt leider auch, hier kann unterhalb der Kreisebene abgeholfen werden. Wenn nicht zufällig der Landrat in Deinem Schützenverein ist, sehe ich Deinen Wunsch abschlägig beschieden.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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