Hallo Milka,
wie schon von jemand anderem beschrieben beziehen sich die Banken auf IST-Zustände, d.h., die Übertragung auf Dich und Deine Schwester müsste auch tatsächlich im Grundbuch erledigt sein, bevor Euch die Mieteinnahmen des Hauses zugerechnet werden.
Es gibt aber an der Stelle auch einen Vorteil, wenn die neu zu erwerbende Immobilie tatsächlich eine abgeschlossene Einliegerwohnung für die Mutter hat (Abgeschlossenheitsbescheinigung prüfen/vorlegen lassen!) - dann kann die Miete der Mutter bzw. die ortsübliche Miete angesetzt werden. Ebenfalls möglich ist, dass Deine Schwiegermutter anteilige Eigentümerin der Einliegerwohnung (sog. Teileigentum) wird und damit ihr komplettes Einkommen in die Finanzierung einfließen kann. Dazu ist es mit Sicherheit ratsam, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, denn ihr habt da - mMn im besten Sinne - alle Möglichkeiten, auch was die Absetzbarkeit von Renovierungen und evtl. sogar Zinszahlungen angeht.
Ebenfalls möglich sind Nießbrauchsregelungen, d.h., Du/Ihr seid Eigentümer und Deine Mutter erhält zB ein lebenslanges Wohnrecht.
Da gibt's also relativ viele Möglichkeiten, die ihr zusammen mit einem Steuerberater ausloten solltet, weil sich danach evtl. schon Eure Suchoptionen für die zu erwerbende Immobilie richten werden/können.
MfG
Dirk Grafe