C
CrazyChris
Sry für meine späte Rückmeldungen, eure Antworten sind mit leider nicht aufgefallen.
@Escroda, danke für deine Ausführungen!
Hinsichtlich Grundflächenzahl wird im Bebauungsplan auf § 19 Baunutzungsverordnung verwiesen: Die zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung darf nicht überschritten werden (§ 19 Abs. 4 Baunutzungsverordnung)
also 0,5 - 0,8
Hinsichtlich der Garage/Stellplatz gibt es nur Vorschrift, dass eine Garage 5m von der Straße entfernt sein muss und mind. 2 Stellplätze (bzw Doppelgarage) vorhanden sein müssen. Positionierung ist nicht festgelegt.
Ich werds mit der Terrasse einfach nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter" machen.
@Escroda, danke für deine Ausführungen!
Hinsichtlich Grundflächenzahl wird im Bebauungsplan auf § 19 Baunutzungsverordnung verwiesen: Die zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung darf nicht überschritten werden (§ 19 Abs. 4 Baunutzungsverordnung)
also 0,5 - 0,8
Hinsichtlich der Garage/Stellplatz gibt es nur Vorschrift, dass eine Garage 5m von der Straße entfernt sein muss und mind. 2 Stellplätze (bzw Doppelgarage) vorhanden sein müssen. Positionierung ist nicht festgelegt.
Ich werds mit der Terrasse einfach nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter" machen.