B
Boomercringe
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage unser Haus wurde seit über zwei Jahren fertigstellt.
Ein Gewerk vom damaligen Hausbau fordert für Nachanpassung Geld und droht uns.
a) Generell ist die Forderung legitim, die Rechnung stimmt inhaltlich aber nicht.
Ein Teil davon wurde an den GU bezahlt oder andere an den GU gezahlte Leistungen wurden nicht erbracht und sind Mindestleistungen.
b) Haben wir via GU gebaut. Richtig ist dass wir im Auftrag des GU Änderungen und Anpassungen mit dem Gewerk besprochen haben. Das Gewerk hatte uns auch Preise damals mitgeteilt und wir haben die Wünsche mit diesen besprochen.
c) haben wir Mängel innerhalb dieses Gewerks.
Laut bekannter Architektin sollten wir das Gewerk hinweisen, dass wir garnicht sein Vertragspartner sind und er bitte mit dem GU sprechen soll. Sie meinte die Mängel etc. können wir uns an dieser Stelle sparen.
Unter Vorbehalt dass wir Vertragspartner wären , würde ich jetzt erneut widersprechen und um eine Rechnungskorrektur bitten inkl entsprechenden Korrekturhinweisen durch uns.
Ebenso würde ich die Mängel hinweisen und um eine Beseitigung inkl. eventueller Malerarbeiten bitten, die aufgrund der Beseitigung anfallen und im Anschluss der Beseitigung dazu bezahlen.
Ich vermute aber dass das nicht richtig ist, wir haben hier ja lediglich Zusatzwünsche beauftragt und nicht das Unternehmen selbst ausgewählt oder gewollt, da dieses ja von GU ausgesucht wurde.
Für mich stinkt das sehr nach Nötigung uns gegenüber…
Am Haus sind auch größere Mängel - einer Forderung des GU würde ich einen Sachverständigen beauftragen zu gesamtheitlichen Mängelbetrachtung und Anzeige.
Letzteres war für dieses oder spätestens nächstes Jahr sowieso geplant.
ich habe eine Frage unser Haus wurde seit über zwei Jahren fertigstellt.
Ein Gewerk vom damaligen Hausbau fordert für Nachanpassung Geld und droht uns.
a) Generell ist die Forderung legitim, die Rechnung stimmt inhaltlich aber nicht.
Ein Teil davon wurde an den GU bezahlt oder andere an den GU gezahlte Leistungen wurden nicht erbracht und sind Mindestleistungen.
b) Haben wir via GU gebaut. Richtig ist dass wir im Auftrag des GU Änderungen und Anpassungen mit dem Gewerk besprochen haben. Das Gewerk hatte uns auch Preise damals mitgeteilt und wir haben die Wünsche mit diesen besprochen.
c) haben wir Mängel innerhalb dieses Gewerks.
Laut bekannter Architektin sollten wir das Gewerk hinweisen, dass wir garnicht sein Vertragspartner sind und er bitte mit dem GU sprechen soll. Sie meinte die Mängel etc. können wir uns an dieser Stelle sparen.
Unter Vorbehalt dass wir Vertragspartner wären , würde ich jetzt erneut widersprechen und um eine Rechnungskorrektur bitten inkl entsprechenden Korrekturhinweisen durch uns.
Ebenso würde ich die Mängel hinweisen und um eine Beseitigung inkl. eventueller Malerarbeiten bitten, die aufgrund der Beseitigung anfallen und im Anschluss der Beseitigung dazu bezahlen.
Ich vermute aber dass das nicht richtig ist, wir haben hier ja lediglich Zusatzwünsche beauftragt und nicht das Unternehmen selbst ausgewählt oder gewollt, da dieses ja von GU ausgesucht wurde.
Für mich stinkt das sehr nach Nötigung uns gegenüber…
Am Haus sind auch größere Mängel - einer Forderung des GU würde ich einen Sachverständigen beauftragen zu gesamtheitlichen Mängelbetrachtung und Anzeige.
Letzteres war für dieses oder spätestens nächstes Jahr sowieso geplant.