B
Bocatoo
Hallo Gemeinde ,
Danke fürs freischalten.
Eine Frage zu einem komplexen Thema - Verrieselung auf Grundstück unter neu zu bauendem Haus.
Wir besitzen ein Grundstück (NRW Verrieselungspflicht) mit einem Bestandshaus welches über eine "noch" freie Garten/Rasenfläche verrieselt.
Eine Teilfläche des Grundstückes soll abgeteilt werden (amtl. Vermessung, Grundbuch etc.) und darauf ein Bungalow errichtet werden.
Das Baufenster liegt (da es anders nicht geht von der Größe) über der alten Verrieselungsanlage des Bestandshauses.Die Anlage wurde dort ca. 1975 erbaut und eingelegt, genaue Pläne und Tiefen liegen nicht vor, können nur abgeschätzt werden.(aufgezweigtes Röhrensystem, wahrscheinlich Tonröhren)
Ob diese Anlage überhaupt noch verrieselt ist unklar, in Vermutung des Hydrologen ist es eher unwahrscheinlich, da auch auf der Zuleitung vom Bestandshaus evtl. Wurzeleinwachsungen/Verwürfe hat, dafür sprechen, das Regenwasser unkontrolliert abläuft auf dem Grundstück.
(Es exestiert kein Regenwasserkanal oder Mischwasserkanal - nur Abwasser!)
Da unser Grundstück, ebenso wie die Nachbargrundstücke leichte Hanglage haben, läuft Wasser talwärts auf ein Gemeindeverwaltetes Strassenrandstück und versickert dort oder läuft über Strasse ab(zumindest bei Starkregen) .Dieser Umstand ist überall bekannt, ebenso der Gemeinde, diese will nur keine "Unruhe".
Wir haben 2 hydrologische Gutachten welche bescheinigen das wir einen Boden (geplantes Baugrundstück) haben der kaum für Versickerung geeignet ist, mit Mühe und Not wurde eine Bohrstelle auserkoren für eine Röhrenrigole ( für Neubau), weitere Stellen stehen nicht zur Verfügung
.Platzmässig ist es schon schwierig da diese geplante Rigole sehr tief (4m Tiefe und 10 m Länge) angesetzt wurde in der Berechnung, dazu kommen Abstandsflächen zum Nachbarn, Abstandsflächen zu einem Bestandsschuppen, Abstandsflächen zu einem Gaserdtank, Abstandsflächen zu dem neu zu errichtenden Bungalow.
Das heisst eine 2.Rigole (evtl. Ersatz für die Bestehende unter geplantem Haus) findet a) keinen Platz b) keinen sickerungsfähigen Boden für die grosse Dachfläche von 270 m2 des Bestandshauses)
Ortstermine mit regionalem Bauamt waren schon, Ergebnis, man weiss auch nicht ...???
(Untersuchungen,Werte etc. liegen vor )
Das ist der Fakt momentan.
Zu meinen Fragen:
1) Wir hätten grundsätzlich kein Problem auf dem Grundstück auf der "alten" Verreiselung zu bauen, bautechnisch sicher machbar (Bodenplatte, Streifenfundamente, Abdichtungen, Aufschüttungen, Wassertechn.Isolierungen etc.) Ich finde keinerlei Auflagen, ob dies erlaubt ist, erlaubt würde oder ähnl.
Meist höre ich - egal, wissen wir auch nicht, keine schlafenden Hunde wecken...Hauptsache Ruhe
Habe nächste Woche Termin mit unterer Wasserbehörde und erneut Hydrologe.
Wie seht ihr die Sache? Hat jemand Erfahrung damit? ..ähnliche Probleme?..wie gelöst?
Alles hilft, mehr Infos kann ich geben, wollte nicht hier mit Bodenwerten verwirren.
Vielen Dank an alle ,
Rolf
Danke fürs freischalten.
Eine Frage zu einem komplexen Thema - Verrieselung auf Grundstück unter neu zu bauendem Haus.
Wir besitzen ein Grundstück (NRW Verrieselungspflicht) mit einem Bestandshaus welches über eine "noch" freie Garten/Rasenfläche verrieselt.
Eine Teilfläche des Grundstückes soll abgeteilt werden (amtl. Vermessung, Grundbuch etc.) und darauf ein Bungalow errichtet werden.
Das Baufenster liegt (da es anders nicht geht von der Größe) über der alten Verrieselungsanlage des Bestandshauses.Die Anlage wurde dort ca. 1975 erbaut und eingelegt, genaue Pläne und Tiefen liegen nicht vor, können nur abgeschätzt werden.(aufgezweigtes Röhrensystem, wahrscheinlich Tonröhren)
Ob diese Anlage überhaupt noch verrieselt ist unklar, in Vermutung des Hydrologen ist es eher unwahrscheinlich, da auch auf der Zuleitung vom Bestandshaus evtl. Wurzeleinwachsungen/Verwürfe hat, dafür sprechen, das Regenwasser unkontrolliert abläuft auf dem Grundstück.
(Es exestiert kein Regenwasserkanal oder Mischwasserkanal - nur Abwasser!)
Da unser Grundstück, ebenso wie die Nachbargrundstücke leichte Hanglage haben, läuft Wasser talwärts auf ein Gemeindeverwaltetes Strassenrandstück und versickert dort oder läuft über Strasse ab(zumindest bei Starkregen) .Dieser Umstand ist überall bekannt, ebenso der Gemeinde, diese will nur keine "Unruhe".
Wir haben 2 hydrologische Gutachten welche bescheinigen das wir einen Boden (geplantes Baugrundstück) haben der kaum für Versickerung geeignet ist, mit Mühe und Not wurde eine Bohrstelle auserkoren für eine Röhrenrigole ( für Neubau), weitere Stellen stehen nicht zur Verfügung
.Platzmässig ist es schon schwierig da diese geplante Rigole sehr tief (4m Tiefe und 10 m Länge) angesetzt wurde in der Berechnung, dazu kommen Abstandsflächen zum Nachbarn, Abstandsflächen zu einem Bestandsschuppen, Abstandsflächen zu einem Gaserdtank, Abstandsflächen zu dem neu zu errichtenden Bungalow.
Das heisst eine 2.Rigole (evtl. Ersatz für die Bestehende unter geplantem Haus) findet a) keinen Platz b) keinen sickerungsfähigen Boden für die grosse Dachfläche von 270 m2 des Bestandshauses)
Ortstermine mit regionalem Bauamt waren schon, Ergebnis, man weiss auch nicht ...???
(Untersuchungen,Werte etc. liegen vor )
Das ist der Fakt momentan.
Zu meinen Fragen:
1) Wir hätten grundsätzlich kein Problem auf dem Grundstück auf der "alten" Verreiselung zu bauen, bautechnisch sicher machbar (Bodenplatte, Streifenfundamente, Abdichtungen, Aufschüttungen, Wassertechn.Isolierungen etc.) Ich finde keinerlei Auflagen, ob dies erlaubt ist, erlaubt würde oder ähnl.
Meist höre ich - egal, wissen wir auch nicht, keine schlafenden Hunde wecken...Hauptsache Ruhe
Habe nächste Woche Termin mit unterer Wasserbehörde und erneut Hydrologe.
Wie seht ihr die Sache? Hat jemand Erfahrung damit? ..ähnliche Probleme?..wie gelöst?
Alles hilft, mehr Infos kann ich geben, wollte nicht hier mit Bodenwerten verwirren.
Vielen Dank an alle ,
Rolf