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Angel77
Hallo,
wir haben ein Grundstück erworben, das aus 2 Teilen besteht. Der obere Teil ist topfeben und riesig, der Untere ist leicht abschüssig und schmäler. Nun haben wir erfahren, dass auf dem unteren Teil, genau an der Grenze zum Nachbargrund schon einmal ein kleines Wohnhaus stand, das aber schon vor Jahren abgerissen wurde. Nun wurde uns gesagt, dass die Behörde evtl. darauf bestehen könnte, dass wir wieder an der selben Stelle unseren Neubau errichten müssen. Dies wäre aber nach den neuen Bauvorschriften ja gar nicht möglich, da es wie gesagt direkt am Nachbargrundstück stand. Oder?
Gibt es evtl. hier eine Verjährung?
Danke
Nadja
wir haben ein Grundstück erworben, das aus 2 Teilen besteht. Der obere Teil ist topfeben und riesig, der Untere ist leicht abschüssig und schmäler. Nun haben wir erfahren, dass auf dem unteren Teil, genau an der Grenze zum Nachbargrund schon einmal ein kleines Wohnhaus stand, das aber schon vor Jahren abgerissen wurde. Nun wurde uns gesagt, dass die Behörde evtl. darauf bestehen könnte, dass wir wieder an der selben Stelle unseren Neubau errichten müssen. Dies wäre aber nach den neuen Bauvorschriften ja gar nicht möglich, da es wie gesagt direkt am Nachbargrundstück stand. Oder?
Gibt es evtl. hier eine Verjährung?
Danke
Nadja