Haushersteller droht Arbeiten einzustellen

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Tassimat

Tassimat

Ich weiß nicht ob nur ich deinen Post so lese aber für mich hört sich das immer gleich so an als sei der Bauherr selber schuld
Wir wissen: es gibt Klärungsbedarf. Aber wenn ich mir den Eingangspost anschaue, dann hat der Bauherr im Bereich Kommunikation ein Defizit.
Also ja, "selber schuld" ist eine naheliegende Erklärung.

Ist mir egal, falls ich jetzt den Thread-Ersteller mit Direktheit vergraule, aber einfach die Opferkarte zu spielen ist doch genauso Mumpitz.
 
Y

ypg

Ist mir egal, falls ich jetzt den Thread-Ersteller mit Direktheit vergraule, aber einfach die Opferkarte zu spielen ist doch genauso Mumpitz.
ich lese zwar keine Opfer-Rolle raus…

… aber es hat ja anscheinend das Bauunternehmen Klärungsbedarf. Da der Bauherr entweder nur zahlen soll oder einen Auftrag bestätigen muss, oder mit seinen abgemachten Eigenleistungen in die Pötte kommen soll, scheint der Bauherr hier im Zugzwang zu sein, der er nicht nachkommt, sodass das BU erstmal ruhen lassen will.
ja, das würde ich auch nur mit mir selbst (als Bauherr) oder mit einem Anwalt abmachen, wenn hier keine Info darüber fliesst, was das BU als Argument nennt.
Welche Möglichkeiten habe ich als Bauherr dass die Arbeiten wie geplant dieses Jahr abgeschlossen werden?
Keine. Der Zug ist abgefahren… ab Weihnachtsferien fährt er nicht mehr.
das ist kein Baustopp. Baustopp verhängt das Amt, die Behörde, und ist eine hoheitliche Maßnahme.
 
11ant

11ant

das ist kein Baustopp. Baustopp verhängt das Amt, die Behörde, und ist eine hoheitliche Maßnahme.
Von einer Baueinstellungsverfügung war hier keine Rede. Hier hat lediglich ein Vertragspartner angemeldet, seine Leistungen bis zu einer Klärung zurückzuhalten. Grundlos oder auch nur unangemessen wird das ein Kaufmann wissend um die ihm dann drohende Schadenersatzpflicht nicht tun. Erfahrungsgemäß halte ich daher auch die hier bereits geäußerten Vermutungen einer Anlaßgabe durch den TE nicht für aus der Luft gegriffen. Eine "typische" Ursache wäre beispielsweise, daß nach Uneinigkeiten über die vertragsgemäße Erbringung von Leistungen der Bauherr sich berechtigt fühlt, gegen seinen nächsten Erfüllungsschritt des Zahlungsplanes zu verstoßen, um die Gegenseite zur Annahme seiner Meinung zu zwingen. Beispielsweise weil jetzt ein Lüftungskanal oder Fallrohr dort eingekastelt ist, wo sich der Bauherr ein ganz bestimmtes Schrankmodell hingeträumt hat. Das whatsappt er dem Bauleiter, der Bauleiter verweigert den Rückbau, der Bauherr stellt seine Zahlungen ein. Ähnlichkeiten mit der Wirklichkeit sind selbstredend rein zufällig ;-)
Bis ein Haushersteller - wenn es kein Fleischer ist, *LOL* - die Faxen dicke hat, ist meist "etwas vorgefallen".
 
H

hampshire

haben nach einigen Querelen und Stress mit dem Hersteller (aus der Nähe von Passau) nun ein Schreiben erhalten, dass er die Arbeiten bis zur Klärung sofort einstellt.
Welche Möglichkeiten habe ich als Bauherr dass die Arbeiten wie geplant dieses Jahr abgeschlossen werden?
Kommt drauf an was den Stress und die Querelen ausgelöst hat und worin die Unstimmigkeiten liegen. Mit der Informationslage kann niemand helfen.
Wenn ihr nicht mehr vernünftig miteinander kommunizieren könnt, einigt Euch auf einen Mediator. Ist erst mal besser als Anwalt.
 
H

HilfeHilfe

Hallo, es muss etwas oder mehrere Sachen vorher vorgefallen sein. Um was geht es konkret ? Sachverhalt und Summe.

Zum Anwalt würde ich nicht gehen. Druck erzeugt Gegendruck und damit wirst du kurzfristig 0,0 erreichen
 
M

Myrna_Loy

Hallo, es muss etwas oder mehrere Sachen vorher vorgefallen sein. Um was geht es konkret ? Sachverhalt und Summe.

Zum Anwalt würde ich nicht gehen. Druck erzeugt Gegendruck und damit wirst du kurzfristig 0,0 erreichen
Es geht nicht darum, den Anwalt auf den Unternehmer zu hetzen, sondern um eine Einschätzung zu bekommen, was nun die korrekten Schritte sind. Welche Rechte man hat und welche Rechte man selber vielleicht unwissend verletzt hat.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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