Eine Arbeitskollegin hat eine ETW mit Dachzimmer gekauft. Das war jedoch nicht bewilligt und ist nicht genehmigungsfähig und nicht mehr begehbar. Es gab dazu eine Unterlassungsverfügung. Es gab keinen 2. Rettungsweg.
Ich würde hier auch vermuten, dass der Ausbau nicht genehmigt sein dürfte und auch nicht genehmigungsfähig ist. Einfacher Grund, die Fenster sehen zu klein aus um als 2. Rettungsweg zu dienen.
Das stimmt so nicht, ich baue ein Einfamilienhaus und ist Vorgabe!
Das gilt für Aufenthaltsräume. Wenn sie offiziell sind, braucht die Etage den 2ten Rettungsweg.
Bei Vermietung wird dann so eine Wohnung ohne Angabe des Zimmers innerhalb der angegebenen QM offeriert, aber mit Zusatzzimmer, ausgebauter Dachbodenraum oder Kellerraum.
Der Unterschied ist der ständige Aufenthalt. Im Lagerraum halte ich mich nicht ständig auf.
So ist es.
Und natürlich ist ein TV-Raum ein Aufenthaltsraum, aber da er nicht vermietet wird, ist es einerlei, in welchem Zustand dieses Zimmer ist, zum anderen, wer es wie nutzt.
Für die Hausrat würde ich es mitversichern, ansonsten die Kinder so erziehen, dass die dort oben nicht zündeln usw. Auch sollte man selbst nicht... ja, natürlich ist das selbstverständlich, aber es gibt genug Situationen, wo der Worstcase eintritt.
Nein, Du musst keinen Rückbau betreiben