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carphunt
Ja, auf jeden Fall. Vermutlich handelt es sich um einen Altenteiler, das hätte der Notar aber auch schon prüfen müssen! Es kann uU auf solchen Flurstücken auch eine Veränderungssperre und/oder auch Veräußerungssperre (!!) liegen, d.h., der Eigentümer kann es nur mit Genehmigung der Behörde verkaufen!
MfG
Dirk Grafe
So um es mal aufzulösen habe beim Bauamt angerufen die haben gesagt das das auf den Katasteramt einfach noch nicht umgeschrieben wurde das wird im Zuge der Umschreibung geändert
Habe jetzt auch Baupläne gesehen die abgestempelt sind vom Bauamt von 1983 ;)
Und 2001 wurde ein Wintergarten angebaut auch alles mit Genehmigungen
Also denke ich mal ist alles gut