Hauskauf von Oma o. warten bis zum Erbe?

4,80 Stern(e) 16 Votes

Was würdet ihr tun?

  • Notar zur Rate suchen?

    Stimmen: 10 100,0%
  • Sich nicht einmischen und aufs Erbe warten?

    Stimmen: 0 0,0%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    10
Tarnari

Tarnari

Ich kann nur empfehlen, rechtlichen Rat einzuholen und ins Grundbuch zu schauen.
Hab’s selber erlebt, was passiert wenn eine Familie drauf vertraut, das es „schon laufen“ wird.
Hat uns 50K€ und beinahe eine Ehe gekostet.
 
A

Altai

Erstmal würden beim Ableben der Oma doch sowieso deren Kinder erben. Also Mutti, Tante und Onkel. Es sei denn, der Onkel wäre schon ausgezahlt. Aber dazu müsste es ja, falls das so ist, einen Vertrag geben.
Du als Enkelin bekommst erst beim Ableben der Mutti etwas.

Kann mich den Vorrednern nur anschließen, erstmal das Grundbuch prüfen! Danach kann man fundiert weiter sprechen. Ihr habt sicher auch ein berechtigtes Interesse. Zumindest Mutti hat eins.
 
mayglow

mayglow

Wenn die Oma wirklich Angst hat, verdrängt zu werden, kann es auch helfen, darauf hinzuweisen, dass ihr das eben auch habt. An sich scheint ja auf der Seite der Familie das Verhältnis ganz gut zu sein und eigentlich hat niemand (außer ggf der nicht berechenbaren Tante) ein Interesse daran, dass ihr auf der Straße landet. Aber wenn ihr glaubhaft macht, dass genau das eure Befürchtung ist, vielleicht ist die Oma dann ja auch zur Klärung bereit. Für mich klingt das aktuell so, als wenn das Problem eben einfach verdrängt wird und es dafür dann besonders doll knallen wird, wenn es nicht mehr vermeidbar ist. (Ich sehe es auch so, dass nach den aktuellen schwammigen Verhältnissen da insbesondere für deine Eltern große Gefahren lauern.)

Ich würde da auch versuchen a) den Status quo versuchen zu klären (Grundbucheinträge, Verträge zu dem was/wem/wie/warum ausgezahlt wurde und was das für das Erbe bedeutet) und b) mir fachliche Hilfe zu einer möglichen Auflösung des Gewurschtels machen. Wie gesagt, ggf. könnt ihr der Oma ihren Teil (komplett?) abkaufen und für sie ein Wohnrecht bis zu ihrem Ableben eintragen lassen . Wobei ich dann immer noch schauen wollen würde, ob eine komplette Teilung (auch zu den Eltern) nicht ggf doch geht. So rein naiv (absolute Laienmeinung) muss das doch eigtl auch mit teilweise geteilten Versorgungsanschlüssen gehen. (Bei Eigentumswohnungen ist das ja auch normal, bei Reihenhäusern gibts zT auch Gemeinschaftseigentum, aber eben auch getrennte Teile) Entweder es gehört halt einem und ihr zahlt irwie bisschen was für Verbrauch und Wartung (ggf. nen weiterer Zähler ist auch kein Hexenwerk) oder man macht irwie Gemeinschaftseigentum draus (?) Da gibt es bestimmt Lösungen, zu denen euch wer vom Fach mehr erzählen kann.

Ich kann schon ein bisschen verstehen, dass die Oma sich den Stress nicht mehr machen will, aber eigentlich ist ja gerade euer Anliegen das möglichst stressfrei zu klären und auch Familienkrieg in der Zukunft zu vermeiden. Es geht ja gar nicht darum, jemanden um sein berechtigtes Erbe zu bringen.
 
Zuletzt bearbeitet:
mayglow

mayglow

Zu beachten ist ggf auch, dass vielleicht mit Teilübertrag an deiner Mutter und der Auszahlung des Onkels schon mehr geregelt wurde, als dir gerade bewusst ist.

Bei uns in der Familie gab es den Fall, dass bei drei Geschwistern und zwei Häusern, Haus 1 bereits an Tochter1 übertragen wurde, Haus 2 noch im Besitz des Opas war, aber festgelegt war, dass das Tochter2 beim Ableben kriegen sollte (ich nehme an notariell verzichten die andern darauf??) und Tochter3 von den anderen beiden ausgezahlt wurde. Letztlich wurde das auch nochmal etwas über den Haufen geworfen (zu Lebzeiten), weil die Lebensumstände der Töchter dann doch nicht mehr zu dem Vorhaben gepasst hatten (das wurde auch eine Weile aufgeschoben, aber irgendwann dann doch noch geregelt).

Aber ggf wurde damals als ein Teil an deine Mutter übertragen wurde und der Onkel auch ausgezahlt wurde, auch ein Teil für die Tante festgelegt. Umso wichtiger wäre es nochmal zu sichten wie da die Verhältnisse sind und ob ihr daran etwas ãndern wollt oder könnt.
 
Y

Ysop***

Ich habe total üble Bauchschmerzen, wenn ich das lese. Im schlimmsten Fall sind deine Eltern echt am A..., wenn das damals nicht korrekt geregelt wurde. Dann gehört denen ihr eigenes Haus nicht und schon gar nicht das Grundstück und den Onkel kann man nochmal auszahlen. Also zumindest deine Mutter sollte schleunigst mal den Hintern hochbekommen und die Unterlagen beisammenschaffen.

--> Was wurde bei der Auszahlung des Onkels wie geregelt? Gibt es hier einen Vertrag? Notariell beglaubigt?
--> steht sie im Grundbuch des Grundstücks?
 
G

Grundaus

als Mieter hat ihr kein Recht das Grundbuch einzusehen. Wenn die Mutter damals das eine Haus " gekauft" hat, gibt ja wohl einen Vertrag beim Notar darüber, oder? wenn das Grundstück nicht geteilt ist oder keine Eigentümergemeinschaft vorliegt, dann gehört allen alles. d.h eine Erbengemeinschaft für beide Häuser inkl. Anbau. Zu welchen Anteilen ist schwierig herauszufinden da noch ein paar Info fehlen. Wem hat das Grundstück früher gehört (Opa und Oma zusammen oder nur einem) gab´s ein (Berliner) Testament? im ungünstigsten Fall, gehört der Oma noch alles (Berliner Testament ohne dass jemand den Pflichtteil beantragt hat) im günstigsten Fall der Mutter über 80%. Opa war alleiniger Besitzer und Mutter hat zu dem geerbten 1/6, den Bruder ausbezahlt 1/6 plus Anteil von 1/6 der Schwester und hat dann die Hälfte (ihr Haus) gekauft.. Wenn die Oma jetzt stirbt bekommt aber jeder ihrer Kinder wieder 1/3 von ihrem Anteil und es sind wieder alle im Boot mit den gleichen Rechten
 
Zuletzt aktualisiert 01.12.2024
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