kbt09
Nö, mir fällt gerade als Beispiel nur ein alter PC ein .. den kann ich in der Form wie er genau war, gar nicht mehr kaufen, aber die Leistungen, die mit dem Gerät möglich waren, bringen aktuell ein wesentlich jüngeres aber erhältliches Gerät, dann ist das der Wiederbeschafffungspreis. Der heißt eben deshalb so, weil es eben gerade NICHT der Zeitwert ist.
Generell gilt
Generell gilt
- den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenen oder irreparabel beschädigten Hausrat. Das muss nicht der Kaufpreis sein. Versicherte erhalten im Schadensfall so viel Geld für ihren Hausrat, dass sie einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben können.
- die Reparaturkosten für beschädigten Hausrat.
- eine Wertminderung bei beschädigten aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen.