Hausumbau/Dachausbau/was erlaubt? ab wann ein Dachgeschossausbau?

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L

LittleBee

Guten Tag Forum,
ich bin Newbie im (H-)Ausbaubereich und auf der suche nach Informationen. Wir möchten unser Haus gerne ausbauen. D.h. eigentlich wollen wir den Dachboden zu nutzbarer Fläche umwandeln. Jetzt haben wir uns die Bebauungspläne von der Stadt zukommen lassen um zu schauen, was erlaubt ist und was nicht.

In den Unterlagen steht folgender Satz: "Bei zwei- oder mehrgeschossigen Gebäuden beträgt die höchstzulässige Dachneigung 30°. Ein Dachgeschossausbau ist nicht zulässig."

Frage 1: Wie definiert sich ein Dachgeschossausbau?
Frage 2: Unser aktuelles Dach misst 20° Dachneigung. Würden wir auf die erlaubten 30° aufstocken, hätten wir bereits genug Grundfläche geschaffen, um das Geschoss bewohnbar zu machen. Dürften wir das?

Ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Wir sind ratlos. Danke.

LittleBee und Familie
 
L

LittleBee

Hallo. Wir haben 2 Stockwerke + Keller. Und genau deshalb frag ich ja. Weil ich nicht weiß, was in diesem Fall "Dachgeschossausbau" heißt. Mal plump ausgedrückt: Wenn wir uns nach außen hin an Höhen- und Winkelvorgaben halten, dann kann es der Stadt doch egal sein, ob wir da jetzt Kartons lagern oder unser Bett stehen haben. Oder nicht?

Bzw. was macht den Dachboden zu einem Dachgeschossausbau? Isolierung? Fenster? Laminatboden und eingezogene Wände? Weil indirekt nutzbar ist der Raum ja auch aktuell. Eben für Kisten und Co. Allerdings ist die Höhe zu niedrig, um wirklich eine bewohnbare Fläche daraus zu machen. Versteht man, was ich meine?
 
B

Bauexperte

Hallo,

Wir möchten unser Haus gerne ausbauen. D.h. eigentlich wollen wir den Dachboden zu nutzbarer Fläche umwandeln. Jetzt haben wir uns die Bebauungspläne von der Stadt zukommen lassen um zu schauen, was erlaubt ist und was nicht.

In den Unterlagen steht folgender Satz: "Bei zwei- oder mehrgeschossigen Gebäuden beträgt die höchstzulässige Dachneigung 30°. Ein Dachgeschossausbau ist nicht zulässig."

Wir haben 2 Stockwerke + Keller. Und genau deshalb frag ich ja. Weil ich nicht weiß, was in diesem Fall "Dachgeschossausbau" heißt. Mal plump ausgedrückt: Wenn wir uns nach außen hin an Höhen- und Winkelvorgaben halten, dann kann es der Stadt doch egal sein, ob wir da jetzt Kartons lagern oder unser Bett stehen haben. Oder nicht? Bzw. was macht den Dachboden zu einem Dachgeschossausbau? Isolierung? Fenster? Laminatboden und eingezogene Wände? Weil indirekt nutzbar ist der Raum ja auch aktuell. Eben für Kisten und Co.
Frage 1: Wie definiert sich ein Dachgeschossausbau?
Dachgeschossausbau bezeichnet den gesamten Platz im Dachgeschoss, welcher zu WohnZwecken nutzbar ist. Lt. des B-Planes ist es bei Dir und den ebenfalls gebauten Mehrgeschossern Deines Wohngebietes nicht erlaubt. Ich nehme an, Du wohnst in 2 Vollgeschossen, also ohne Schrägen im Obergeschoss?

Du würdest Dich wundern, was der Kommune gerade nicht egal ist

Frage 2: Unser aktuelles Dach misst 20° Dachneigung. Würden wir auf die erlaubten 30° aufstocken, hätten wir bereits genug Grundfläche geschaffen, um das Geschoss bewohnbar zu machen. Dürften wir das?

Ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Wir sind ratlos. Danke.
Ich denke, die Dachneigung nachträglich anzuheben, sollte nicht das Problem werden; wobei es hierzu einer Genehmigung durch die Behörde bedarf. Die Frage ist, ob es zielführend ist, denn 20° reichen zur Lagerung von Deko & Co. vollkommen aus.

Du schreibst leider weder dazu, von wann der Bebauungsplan ist, noch ob es in unmittelbarer Nähe zu Deinem Haus bereits Einfamilienhaus gibt, welche das DG zu Wohnzwecken nutzen. Bevor Du Dich auf irgendetwas freust, solltest Du zum für Dich zuständigen Bauplanungsamt gehen und dort Deine Wünsche vortragen. Der/die zuständige Sachbearbeiterin wird Dir anhand aktueller Entscheidungen der Kommune sofort mitteilen können, ob Du das DG ausbauen darfst oder nicht.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
L

LittleBee

Hallo!
Wir bewohnen derzeit nur 1 Geschoss des Hauses. Das Zweite ist ebenfalls familiär vergeben. Daher auch unser Wunsch, das Haus nach oben hin zu erweitern.

Der Bauplan ist ganz aktuell. Wir haben ihn diese Woche bekommen, daher gehe ich davon aus, das es sich dabei um die aktuellen Richtlinien handelt.

Wir haben ein paar mehrgeschossige Häuser in der Umgebung. Manche davon mit Dachausbau. Allerdings weiss ich nicht, in wieweit da legal aufgestockt wurde. Auch gibt es Hochhäuser ganz nahe zu uns.

Wir sind derzeit am Infos sammeln, ob unsere Plan machbar ist oder nicht. Leider sind wir bezüglich solcher Vorschriften absolute Laien. Daher auch meine Fragen.

Als Lagerraum ist eine Dachwinkelveränderung schwachsinnig. Das war nur eine Idee um den Dachboden nutzbar zu machen, ohne nach außen hin optisch etwas zu verändern. Denn die 30grad wären ja erlaubt. Und mir ist nicht nachvollziehbar, weshalb es die Stadt interessieren sollte, was wir jetzt mit dem Innenraum machen. könnt ihr mir das erklären?

Auf dem Amt nachfragen werden wir also auf jeden Fall. Ich möchte nur vorher mein Verständnis und Wissen aufgebessert haben, um evtl Alternativen im Kopf zu haben. Deshalb meine Frage hier im Forum.

Danke!
 
W

Wastl

Wieso interessiert es die Stadt? Na weil die Stadt nicht möchte, dass in den Einfamilienhaus 200qm Wohnraum vorhanden ist und so in einem Haus, wie bei dir, zig Parteien wohnen. Warum nicht? Weil Infrastruktur und städtebaulicher Plan das eventuell nicht hergeben?! Z.B Stellplätze usw.
Wenn dein Plan neu ist wirst du sehr wahrscheinlich keine Genehmigung bekommen. Wenn nur du ihn diese Woche dir hast zusenden lassen, der Plan aber 20Jahre alt ist könntest du Chancen haben. Eventuell hat sich die städtebauliche Entwicklung zu deinen Gunsten gedreht?! Nur wenn deine Nachbarn legal das DG ausgebaut haben könnte es bei dir genehmigt werden. Schwarzbauten schaffen für die Umgebung normalerweise kein Baurecht.
die Hochhäuser in deiner Nähe werden wahrscheinlich einen anderen Bebauungsplan haben. Daraus kannst für keine Rückschlüsse für dein Baugruben machen!
 
L

LittleBee

Danke für die Antwort. Aber wir wollen ja den Ausbau mit der einen Wohnung zusammen legen, sprich die Wohnung vergrößern. Wir sind und bleiben 2 Parteien im Haus.

Ich weiss dass es wohl in den letzten Jahren einige Bauanträge gab, die abgewiesen wurden. Sollte dem bei uns so sein, dann ist der Plan leider gestorben. Ohne Genehmigung würde ich da niemals was machen. Aber ich hoffe trotzdem, das es da noch ein Schlupfloch gibt. Immerhin wollen wir einfach nur 2-3 Räume schaffen. Keine Gauben, kein erhöhter Kniestock, keine sonstigen Veränderungen. Einfach nur eine Dachwinkelanhebung auf das erlaubte Mass!

Nun ja. Wir werden am Montag mal beim Bauamt anrufen und uns informieren.
 
Zuletzt aktualisiert 05.01.2025
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