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LittleBee
Guten Tag Forum,
ich bin Newbie im (H-)Ausbaubereich und auf der suche nach Informationen. Wir möchten unser Haus gerne ausbauen. D.h. eigentlich wollen wir den Dachboden zu nutzbarer Fläche umwandeln. Jetzt haben wir uns die Bebauungspläne von der Stadt zukommen lassen um zu schauen, was erlaubt ist und was nicht.
In den Unterlagen steht folgender Satz: "Bei zwei- oder mehrgeschossigen Gebäuden beträgt die höchstzulässige Dachneigung 30°. Ein Dachgeschossausbau ist nicht zulässig."
Frage 1: Wie definiert sich ein Dachgeschossausbau?
Frage 2: Unser aktuelles Dach misst 20° Dachneigung. Würden wir auf die erlaubten 30° aufstocken, hätten wir bereits genug Grundfläche geschaffen, um das Geschoss bewohnbar zu machen. Dürften wir das?
Ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Wir sind ratlos. Danke.
LittleBee und Familie
ich bin Newbie im (H-)Ausbaubereich und auf der suche nach Informationen. Wir möchten unser Haus gerne ausbauen. D.h. eigentlich wollen wir den Dachboden zu nutzbarer Fläche umwandeln. Jetzt haben wir uns die Bebauungspläne von der Stadt zukommen lassen um zu schauen, was erlaubt ist und was nicht.
In den Unterlagen steht folgender Satz: "Bei zwei- oder mehrgeschossigen Gebäuden beträgt die höchstzulässige Dachneigung 30°. Ein Dachgeschossausbau ist nicht zulässig."
Frage 1: Wie definiert sich ein Dachgeschossausbau?
Frage 2: Unser aktuelles Dach misst 20° Dachneigung. Würden wir auf die erlaubten 30° aufstocken, hätten wir bereits genug Grundfläche geschaffen, um das Geschoss bewohnbar zu machen. Dürften wir das?
Ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Wir sind ratlos. Danke.
LittleBee und Familie