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loreen1303
Hallo zusammen,
wir sind kurz vor dem Bauantrag und unser Bauträger behauptet, wir wären verpflichtet eine Rückstausicherung einzuplanen und auch umzusetzen.
Soweit ist uns dies auch klar. Was und allerdings wirklich nicht verständlich erklärt werden kann, warum wir nicht ein Rückstauventil für Fäkalien verbauen können und angeblich zu einer Habeanlage verpflichtet sind.
Folgender Sachverhalt:
Grundstück völlig eben, Regenwasser darf im gesamten Baugebiet nicht in den Kanal eingeleitet werden sondern muss über eine Versickerungsgrube ablaufen. Unser EG liegt etwa 30 cm unter der letzten Rückstauebene im Kanal. Das Grundstück/Baugebiet liegt oben auf einem Berg, das Wasser kommt also von keinem Berg runter, bzw fließt eher schnell ab.
Das heisst, wir sollen für den Fall der Fälle der evtl alle 5 Jahre mal eintritt und der Kanal das Regenwasser nicht mehr bewältigen kann, eine Hebeanlage verbauen.
Für uns ist das ganze eine klare Sache für ein Rückstauventil und nicht für eine Hebeanlage. Diese Anlage erfüllt für uns einen anderen Sinn. Des Weiteren darf diese Anlage nicht außerhalb der Gebäudes gebaut werden, sodass wir im Hausanschlussraum eine Klappe und eine Anlage unter der Bodenplatte bekommen sollen.
Der ganze Spass soll schon ohne Erdarbeiten etwa 7000 Euro kosten.
Denken wir zu einfach oder hat die Baufirma recht?
Für die Versicherung ist übrigens eine Rückstauabsicherung wichtig. Eine Klappe würde also reichen und sicherlich den gleichen Effekt erzielen.
Danke für eure Meinungen
wir sind kurz vor dem Bauantrag und unser Bauträger behauptet, wir wären verpflichtet eine Rückstausicherung einzuplanen und auch umzusetzen.
Soweit ist uns dies auch klar. Was und allerdings wirklich nicht verständlich erklärt werden kann, warum wir nicht ein Rückstauventil für Fäkalien verbauen können und angeblich zu einer Habeanlage verpflichtet sind.
Folgender Sachverhalt:
Grundstück völlig eben, Regenwasser darf im gesamten Baugebiet nicht in den Kanal eingeleitet werden sondern muss über eine Versickerungsgrube ablaufen. Unser EG liegt etwa 30 cm unter der letzten Rückstauebene im Kanal. Das Grundstück/Baugebiet liegt oben auf einem Berg, das Wasser kommt also von keinem Berg runter, bzw fließt eher schnell ab.
Das heisst, wir sollen für den Fall der Fälle der evtl alle 5 Jahre mal eintritt und der Kanal das Regenwasser nicht mehr bewältigen kann, eine Hebeanlage verbauen.
Für uns ist das ganze eine klare Sache für ein Rückstauventil und nicht für eine Hebeanlage. Diese Anlage erfüllt für uns einen anderen Sinn. Des Weiteren darf diese Anlage nicht außerhalb der Gebäudes gebaut werden, sodass wir im Hausanschlussraum eine Klappe und eine Anlage unter der Bodenplatte bekommen sollen.
Der ganze Spass soll schon ohne Erdarbeiten etwa 7000 Euro kosten.
Denken wir zu einfach oder hat die Baufirma recht?
Für die Versicherung ist übrigens eine Rückstauabsicherung wichtig. Eine Klappe würde also reichen und sicherlich den gleichen Effekt erzielen.
Danke für eure Meinungen