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Hallo,
familie will in Sachsen eine Hecke die 14 Meter lang ist und 2.30 Meter hoch ist entfernen und einen Zaun mit Höhe 1.80 setzen. Problem ist das ein neues Amtsblatt kam. Hecken im Innenbereich 34 Baugesetzbuch ab 10 Meter und 1,50 Meter Höhe sind geschützt laut Satzung zum Schutz des Gehölzbestands. Problem ist das ein Bauunternehmer im Sommer beauftragt wurde und eine 100% Materialanzahlung geleistet wurde ( 1500€). Das Material hat er schon auf Lager. Arbeitslohn wäre ca 4.500 für Hecke entfernen und Zaun setzen. Bauamt sagt man solle einen Antrag stelle der geprüft wird. Mit dem Bauunternehmer wurde noch nicht gesprochen. Am liebsten würde man das ganze wieder lassen. Wie geht man am besten vor? Kann man die Hecke entfernen? Was könnte der Unternehmer fordern als Strafe? Wer hat damit Erfahrungen?
familie will in Sachsen eine Hecke die 14 Meter lang ist und 2.30 Meter hoch ist entfernen und einen Zaun mit Höhe 1.80 setzen. Problem ist das ein neues Amtsblatt kam. Hecken im Innenbereich 34 Baugesetzbuch ab 10 Meter und 1,50 Meter Höhe sind geschützt laut Satzung zum Schutz des Gehölzbestands. Problem ist das ein Bauunternehmer im Sommer beauftragt wurde und eine 100% Materialanzahlung geleistet wurde ( 1500€). Das Material hat er schon auf Lager. Arbeitslohn wäre ca 4.500 für Hecke entfernen und Zaun setzen. Bauamt sagt man solle einen Antrag stelle der geprüft wird. Mit dem Bauunternehmer wurde noch nicht gesprochen. Am liebsten würde man das ganze wieder lassen. Wie geht man am besten vor? Kann man die Hecke entfernen? Was könnte der Unternehmer fordern als Strafe? Wer hat damit Erfahrungen?