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Emil91
Hallo zusammen,
mir erscheinen die Kostenangaben über 11316,- EUR von Adieu am plausibelsten.
Ich habe eine positiven Bauvoranfragebescheid für Einfamilienhaus erhalten(150,-), mit Auflagen, die aber überschaubar sind. Gartengrundstück sind 400 qm, 27m entfernt von vorhandener Einfahrt an Bürgersteig.
In dem Bescheid ist weder von zusätzlichem Entwässerungsaufwand noch von Vergrößerung der Frischwasserleitung in der Straße die Rede ( die Info fehlt bei Lenza, wer plant denn schon im Neubaugebiet eine Hinterbebauung?)
Zur Verringerung der 3636,- EUR von Adieu für den Stadt-Kanalanschluss würde ich den vorderen Eigentümer (=Verkäufer des Gartens) fragen, ob er neben der Baulast 'Wegerecht und Kanalrecht ' im Grundbuch nicht auch den Kanal-, Wasser- und Stromanschluss auf seinem Grundstück als Abzweigung zum hinteren Einfamilienhaus erlaubt. Dies könnte die Kosten senken und die Stadt müsste lediglich den ordnungsgemäßen Anschluss bestätigen. Dass müsste dann mit Handwerker- Kostenvoranschlag nochmals in die Bauvoranfrage zur Genehmigung, mit dem Hinweis , dass eine Ablehnung den geplanten Kauf des Grundstücks und damit der Schaffung von neuem Wohnraum incl. neuem Steuerzahler vor Ort verhindert.
mir erscheinen die Kostenangaben über 11316,- EUR von Adieu am plausibelsten.
Ich habe eine positiven Bauvoranfragebescheid für Einfamilienhaus erhalten(150,-), mit Auflagen, die aber überschaubar sind. Gartengrundstück sind 400 qm, 27m entfernt von vorhandener Einfahrt an Bürgersteig.
In dem Bescheid ist weder von zusätzlichem Entwässerungsaufwand noch von Vergrößerung der Frischwasserleitung in der Straße die Rede ( die Info fehlt bei Lenza, wer plant denn schon im Neubaugebiet eine Hinterbebauung?)
Zur Verringerung der 3636,- EUR von Adieu für den Stadt-Kanalanschluss würde ich den vorderen Eigentümer (=Verkäufer des Gartens) fragen, ob er neben der Baulast 'Wegerecht und Kanalrecht ' im Grundbuch nicht auch den Kanal-, Wasser- und Stromanschluss auf seinem Grundstück als Abzweigung zum hinteren Einfamilienhaus erlaubt. Dies könnte die Kosten senken und die Stadt müsste lediglich den ordnungsgemäßen Anschluss bestätigen. Dass müsste dann mit Handwerker- Kostenvoranschlag nochmals in die Bauvoranfrage zur Genehmigung, mit dem Hinweis , dass eine Ablehnung den geplanten Kauf des Grundstücks und damit der Schaffung von neuem Wohnraum incl. neuem Steuerzahler vor Ort verhindert.