B
Bentovic
Hallo zusammen,
Vorwort:
Jedes Reihenhaus hat einen etwa 3x1m großen Schuppen. Direkt an der Terrassentür anliegend. Dies funktioniert einerseits als Sichtschutz, anderseits als Staumöglichkeit. So wurden damals alle 24 Reihenhäuser ausgestattet.
Wir haben diesen 20Jahre alten Schuppen abgerissen und haben diesen durch einen neuen ersetzt. Aufgrund der Durchgangshöhe habe ich diesen von 2,12m Höhe auf 2,32m Gesamthöhe hochgesetzt.
Ich habe den Nachbarn vom Neubau in Kenntnis gesetzt und habe Ihm sogar die Option gegeben was er aus seiner Seite an Beplankung haben möchte. Die Höhe war für mich sekundär.
Meine Frage an Euch ist es zulässig in Sachsen einen 2,32m Hohen Schuppen direkt an der Grenze zu bauen?
Vorwort:
Jedes Reihenhaus hat einen etwa 3x1m großen Schuppen. Direkt an der Terrassentür anliegend. Dies funktioniert einerseits als Sichtschutz, anderseits als Staumöglichkeit. So wurden damals alle 24 Reihenhäuser ausgestattet.
Wir haben diesen 20Jahre alten Schuppen abgerissen und haben diesen durch einen neuen ersetzt. Aufgrund der Durchgangshöhe habe ich diesen von 2,12m Höhe auf 2,32m Gesamthöhe hochgesetzt.
Ich habe den Nachbarn vom Neubau in Kenntnis gesetzt und habe Ihm sogar die Option gegeben was er aus seiner Seite an Beplankung haben möchte. Die Höhe war für mich sekundär.
Meine Frage an Euch ist es zulässig in Sachsen einen 2,32m Hohen Schuppen direkt an der Grenze zu bauen?