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Milanni123
Hi zusammen!
Ich bin ganz neu hier.
Mein Mann und ich planen im nächsten Jahr ein Haus zu bauen. Wir hatten uns bereits vor 2 Jahren bei unserer Gemeinde für ein Baugrundstück im nächsten Baugebiet beworben und haben diesmal auch tatsächlich eins zugewiesen bekommen! Es ist sogar ein richtiges Sahnestückchen... Allerdings haben wir zusammen mit dem Angebotsvorschlag auch die detaillierten Informationen bekommen. - Diese trüben unsere Freude ein bisschen.
Eigentlich wollten wir ein Haus im Stadtvillen-Stil bauen, da wir beide totale Gegner von Schrägen sind. Wir kennen uns mit Bauen, Vorschriften, etc. aber überhaupt nicht aus. Im Bebauungsplan ist nun vorgegeben, dass das Höchstmaß an Geschossen 1 ist und die Traufhöhe Max 4m sein darf und die Firsthöhe Max 9m.
Damit ist also klar, dass wir also keine Stadtvilla bauen können.
Nun haben wir uns für ein Haus im klassischen-Stil entschieden, mit 2 Kapitänsgiebeln, die als Erker 1m hervorstehen. So haben wir im OG wenigstens ein paar Schrägen weniger.
Nun habe ich beim Höhenbezugspunkt grade gelesen:
"Unterer Bezugspunkt für die Ermittlung der Traufhöhe, Firsthöhe und Sockelhöhe ist die Oberkante der angrenzenden Erschließungsstraße, gemessen in der Mitte der Straßenfront des Grundstücks."
Was genau heißt das?
Wie wird dann der Kniestock im OG aussehen? Können wir den dann überhaupt 1m machen?
Ich verstehe das irgendwie nicht...
Jemand hier, der eine Antwort kennt?
Liebe Grüße,
Milanni
Ich bin ganz neu hier.
Mein Mann und ich planen im nächsten Jahr ein Haus zu bauen. Wir hatten uns bereits vor 2 Jahren bei unserer Gemeinde für ein Baugrundstück im nächsten Baugebiet beworben und haben diesmal auch tatsächlich eins zugewiesen bekommen! Es ist sogar ein richtiges Sahnestückchen... Allerdings haben wir zusammen mit dem Angebotsvorschlag auch die detaillierten Informationen bekommen. - Diese trüben unsere Freude ein bisschen.
Eigentlich wollten wir ein Haus im Stadtvillen-Stil bauen, da wir beide totale Gegner von Schrägen sind. Wir kennen uns mit Bauen, Vorschriften, etc. aber überhaupt nicht aus. Im Bebauungsplan ist nun vorgegeben, dass das Höchstmaß an Geschossen 1 ist und die Traufhöhe Max 4m sein darf und die Firsthöhe Max 9m.
Damit ist also klar, dass wir also keine Stadtvilla bauen können.
Nun haben wir uns für ein Haus im klassischen-Stil entschieden, mit 2 Kapitänsgiebeln, die als Erker 1m hervorstehen. So haben wir im OG wenigstens ein paar Schrägen weniger.
Nun habe ich beim Höhenbezugspunkt grade gelesen:
"Unterer Bezugspunkt für die Ermittlung der Traufhöhe, Firsthöhe und Sockelhöhe ist die Oberkante der angrenzenden Erschließungsstraße, gemessen in der Mitte der Straßenfront des Grundstücks."
Was genau heißt das?
Wie wird dann der Kniestock im OG aussehen? Können wir den dann überhaupt 1m machen?
Ich verstehe das irgendwie nicht...
Jemand hier, der eine Antwort kennt?
Liebe Grüße,
Milanni