C
cille
Hallo Forum,
wir stehen vor folgendem Problem:
Unser Grundstück haben wir im April 2013 gekauft, ab Oktober 2013 bebaut. Nun sollte es an die Außenanlage ran gehen, dafür haben wir auch noch mal einen separaten Bauantrag stellen müssen, da wir mehr aufschütten, als in Hessen ohne Baugenehmigung erlaubt ist - die Terrasse haben wir auch gleich mit eingereicht.
Unser Grundstück ist Teil eines etwa 150 Parzellen umfassenden Neubaugebietes, welches durch eine Grundstückserschliessungsgesellschaft erschlossen wurde. Vorher standen hier ein paar Hochhäuser, diese wurden teilweise geschreddert und das Material wurde mit für die Gelände-Modellierung verwendet. Das Grundstück liegt am Hang, vorne Straße, fällt nach hinten links ab, ca. 2m auf 25m Länge. Es gibt auch einen Bauantrag, in dem sich die Grundstückserschliessungsgesellschaft die Modellierung (einschl. neuer Höhen) genehmigen lassen hat. Unsere hinteren Nachbarn haben vor uns angefangen zu bauen, da hatten wir noch nicht mal das Grundstück gekauft. Zu unserm Bauantrag des Hauses, haben wir natürlich auch eine Vermessung vornehmen lassen. Da kam dann raus, dass die Höhen an den Grenzen "kaputt" waren, oder zumindest abwichen zu dem Bauantrag der Grundstückserschliessungsgesellschaft - teilweise um 60cm. Wir dachten zum damaligen Zeitpunkt, da hat der Tiefbauer von den Nachbarn wohl ein bisschen mehr in den Hang gegraben, macht ja erst mal nichts - reparieren wir später.
Jetzt wollten wir wie gesagt die Außenanlage angehen und haben, in Absprache mit dem Bauamt, auf Basis des Höhenmodels der Grundstückserschliessungsgesellschaft die Grenzbebauung geplant und eingereicht. Geplant sind L-Stein um unser Grundstück etwas zu glätten. Der Bauantrag wurde auch genehmigt - erst einmal.
Nun haben wir ein Schreiben vom Bauamt bekommen, darin heißt es, einer unserer Nachbarn hat Einspruch gegen den Bauantrag eingelegt. Er argumentiert mit seiner Vermessung und Bildern, dass die Grundstückserschliessungsgesellschaft im Grenzbereich gar nicht soviel aufgeschüttet hat, wie sie sich es genehmigt lassen haben, und dass die Höhe aus seiner Vermessung nun die Maßgebliche Höhe ist...
Das Bauamt will nun den Bauantrag wieder einkassieren!
Nun kommts:
Das komische an dem ganzen ist, dass die Vermessung des zweiten Nachbarn (wir drei Zeilen uns einen Grenzpunkt) aber den Höhenplan der Grundstückserschliessungsgesellschaft bestätigt - und diese Vermessung war zwei-drei Wochen vorher. Zudem hat der streitlustige Nachbar Fotos beigelegt, auf denen man schön die Geländeoberfläche sehen kann, die kurz vorher scheinbar bearbeitet wurde (Frost auf unbearbeitetem Nachbargrundstück und sein Grundstück glatt wie Baby-Popo und ohne Frost, man sieht sogar glatten Boden der entsteht wenn eine Baggerschaufel den Boden abträgt).
Wir also zum Bauamt und gesagt, er hat den Boden und unseren Grenzverlauf ohne Genehmigung verändert und erst dann die Fotos und seine Vermessung gemacht. Bauamt kann da aber nichts machen, Vermessung zeigt eine Höhe, nach der müssen sie sich richten...
Nun stehen wir vor folgenden Fragen:
1) Hat das genehmigte Geländemodell der Grundstückserschliessungsgesellschaft nur einen "Kann"-Charakter, also musste die Grundstückserschliessungsgesellschaft nicht bis zu einer bestimmten Höhe auffüllen?
2) Kann das Bauamt den Bauantrag einfach so wieder einkassieren? Dem Bauamt lagen ja alle relevanten Unterlagen schon vor. Die Vermessung aus unserem Hausbau hat ja die kaputten Höhen schon gezeigt und wir haben mit denen ja explizit besprochen, dass wir den Bauantrag nicht auf den kaputten Höhen, sondern auf den Höhen der Grundstückserschliessungsgesellschaft einreichen werden. DIe können jetzt doch nicht sagen, äh doch nicht, die alten kaputten Höhen zählen doch...?!
3) Kann ich die Höhe des vermessenen Grenzpunktes vom Nachbar 2 (der vorher vermessen hat) auch für mich beanspruchen? Zu dem Zeitpunkt war das Gelände noch so, wie geplant, nach Vermessung des streitlustigen Nachbarn war auch der Punkt 60cm tiefer.
4) Habe ich irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, die Grundstückserschliessungsgesellschaft in Regress zu nehmen, wenn sie wirklich nicht das Grundstück so hergestellt haben, wie sie das eingereicht haben?
5) Kann ich Nacherfüllung verlangen, also die Höhe so herstellen, wie sie ja eigentlich schon beantragt und genehmigt wurde?
6) Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Grundstückserschliessungsgesellschaft das Gelände so hergestellt hat, wie genehmigt (zeigt die Vermessung des Nachbarn 2). Ich muss es aber nun beweisen, dass der streitlustige ohne Genehmigung gegraben hat. Gibt es da nicht irgendwelche Schutzmechanismen, so wie Vertrauensschutz?
7) Wie groß ist denn die Chance, wenn ich den Rechtsweg bestreite, anhand der Bilder zu beweisen, dass da gegraben wurde?!
Danke schon mal für's lesen
Stefan
wir stehen vor folgendem Problem:
Unser Grundstück haben wir im April 2013 gekauft, ab Oktober 2013 bebaut. Nun sollte es an die Außenanlage ran gehen, dafür haben wir auch noch mal einen separaten Bauantrag stellen müssen, da wir mehr aufschütten, als in Hessen ohne Baugenehmigung erlaubt ist - die Terrasse haben wir auch gleich mit eingereicht.
Unser Grundstück ist Teil eines etwa 150 Parzellen umfassenden Neubaugebietes, welches durch eine Grundstückserschliessungsgesellschaft erschlossen wurde. Vorher standen hier ein paar Hochhäuser, diese wurden teilweise geschreddert und das Material wurde mit für die Gelände-Modellierung verwendet. Das Grundstück liegt am Hang, vorne Straße, fällt nach hinten links ab, ca. 2m auf 25m Länge. Es gibt auch einen Bauantrag, in dem sich die Grundstückserschliessungsgesellschaft die Modellierung (einschl. neuer Höhen) genehmigen lassen hat. Unsere hinteren Nachbarn haben vor uns angefangen zu bauen, da hatten wir noch nicht mal das Grundstück gekauft. Zu unserm Bauantrag des Hauses, haben wir natürlich auch eine Vermessung vornehmen lassen. Da kam dann raus, dass die Höhen an den Grenzen "kaputt" waren, oder zumindest abwichen zu dem Bauantrag der Grundstückserschliessungsgesellschaft - teilweise um 60cm. Wir dachten zum damaligen Zeitpunkt, da hat der Tiefbauer von den Nachbarn wohl ein bisschen mehr in den Hang gegraben, macht ja erst mal nichts - reparieren wir später.
Jetzt wollten wir wie gesagt die Außenanlage angehen und haben, in Absprache mit dem Bauamt, auf Basis des Höhenmodels der Grundstückserschliessungsgesellschaft die Grenzbebauung geplant und eingereicht. Geplant sind L-Stein um unser Grundstück etwas zu glätten. Der Bauantrag wurde auch genehmigt - erst einmal.
Nun haben wir ein Schreiben vom Bauamt bekommen, darin heißt es, einer unserer Nachbarn hat Einspruch gegen den Bauantrag eingelegt. Er argumentiert mit seiner Vermessung und Bildern, dass die Grundstückserschliessungsgesellschaft im Grenzbereich gar nicht soviel aufgeschüttet hat, wie sie sich es genehmigt lassen haben, und dass die Höhe aus seiner Vermessung nun die Maßgebliche Höhe ist...
Das Bauamt will nun den Bauantrag wieder einkassieren!
Nun kommts:
Das komische an dem ganzen ist, dass die Vermessung des zweiten Nachbarn (wir drei Zeilen uns einen Grenzpunkt) aber den Höhenplan der Grundstückserschliessungsgesellschaft bestätigt - und diese Vermessung war zwei-drei Wochen vorher. Zudem hat der streitlustige Nachbar Fotos beigelegt, auf denen man schön die Geländeoberfläche sehen kann, die kurz vorher scheinbar bearbeitet wurde (Frost auf unbearbeitetem Nachbargrundstück und sein Grundstück glatt wie Baby-Popo und ohne Frost, man sieht sogar glatten Boden der entsteht wenn eine Baggerschaufel den Boden abträgt).
Wir also zum Bauamt und gesagt, er hat den Boden und unseren Grenzverlauf ohne Genehmigung verändert und erst dann die Fotos und seine Vermessung gemacht. Bauamt kann da aber nichts machen, Vermessung zeigt eine Höhe, nach der müssen sie sich richten...
Nun stehen wir vor folgenden Fragen:
1) Hat das genehmigte Geländemodell der Grundstückserschliessungsgesellschaft nur einen "Kann"-Charakter, also musste die Grundstückserschliessungsgesellschaft nicht bis zu einer bestimmten Höhe auffüllen?
2) Kann das Bauamt den Bauantrag einfach so wieder einkassieren? Dem Bauamt lagen ja alle relevanten Unterlagen schon vor. Die Vermessung aus unserem Hausbau hat ja die kaputten Höhen schon gezeigt und wir haben mit denen ja explizit besprochen, dass wir den Bauantrag nicht auf den kaputten Höhen, sondern auf den Höhen der Grundstückserschliessungsgesellschaft einreichen werden. DIe können jetzt doch nicht sagen, äh doch nicht, die alten kaputten Höhen zählen doch...?!
3) Kann ich die Höhe des vermessenen Grenzpunktes vom Nachbar 2 (der vorher vermessen hat) auch für mich beanspruchen? Zu dem Zeitpunkt war das Gelände noch so, wie geplant, nach Vermessung des streitlustigen Nachbarn war auch der Punkt 60cm tiefer.
4) Habe ich irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, die Grundstückserschliessungsgesellschaft in Regress zu nehmen, wenn sie wirklich nicht das Grundstück so hergestellt haben, wie sie das eingereicht haben?
5) Kann ich Nacherfüllung verlangen, also die Höhe so herstellen, wie sie ja eigentlich schon beantragt und genehmigt wurde?
6) Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Grundstückserschliessungsgesellschaft das Gelände so hergestellt hat, wie genehmigt (zeigt die Vermessung des Nachbarn 2). Ich muss es aber nun beweisen, dass der streitlustige ohne Genehmigung gegraben hat. Gibt es da nicht irgendwelche Schutzmechanismen, so wie Vertrauensschutz?
7) Wie groß ist denn die Chance, wenn ich den Rechtsweg bestreite, anhand der Bilder zu beweisen, dass da gegraben wurde?!
Danke schon mal für's lesen
Stefan