N
NicolasH
Hallo zusammen,
wir haben in Brandenburg ein Grundstück gekauft und sich gerade in den Bauplanungen.
Vielleicht könnte mir hier jemand einige Fragen beantworten.
Der amtliche Lageplan samt Höhenpunkte wurde bereits erstellt, auf dem Grundstück war noch eine massive Gartenlaube mit Nebengebäuden vorhanden die nun abgerissen wurden.
Wir haben einen Bebauungsplan der uns die Veränderung der Geländeoberfläche verbietet:
"Bei der Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen ist die vorhandene Geländeoberfläche der bebaubaren Grundstücksflächen zu erhalten. Veränderungen der Höhenlage der natürlichen Geländeoberflächen durch Aufschüttungen oder Aufgrabungen sind unzulässig."
Nun wurde durch den Abriss ja einiges an der ursprünglichen Höhensituation des Grundstücks geändert.
Müssen wir das Grundstück in der Bauphase wieder in den Zustand der im amtlichen Lageplan abgebildet ist bringen?
Also nimmt der Vermesser bei der Schlusseinmessung auch andere Höhenpunkte auf oder wird nur die Lage der Bodenplatte, deren Größe und Höhe kontrolliert und dem Bauamt mitgeteilt?
wir haben in Brandenburg ein Grundstück gekauft und sich gerade in den Bauplanungen.
Vielleicht könnte mir hier jemand einige Fragen beantworten.
Der amtliche Lageplan samt Höhenpunkte wurde bereits erstellt, auf dem Grundstück war noch eine massive Gartenlaube mit Nebengebäuden vorhanden die nun abgerissen wurden.
Wir haben einen Bebauungsplan der uns die Veränderung der Geländeoberfläche verbietet:
"Bei der Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen ist die vorhandene Geländeoberfläche der bebaubaren Grundstücksflächen zu erhalten. Veränderungen der Höhenlage der natürlichen Geländeoberflächen durch Aufschüttungen oder Aufgrabungen sind unzulässig."
Nun wurde durch den Abriss ja einiges an der ursprünglichen Höhensituation des Grundstücks geändert.
Müssen wir das Grundstück in der Bauphase wieder in den Zustand der im amtlichen Lageplan abgebildet ist bringen?
Also nimmt der Vermesser bei der Schlusseinmessung auch andere Höhenpunkte auf oder wird nur die Lage der Bodenplatte, deren Größe und Höhe kontrolliert und dem Bauamt mitgeteilt?