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parallelsym
Hallo zusammen,
vorab vielen dank für eure Einschätzungen/euren Rat!
Wir befinden uns im Baugenehmigungsverfahren (§52 Landesbauordnung) für ein Einfamilienhaus in einer Gemeinde in Baden-Württemberg. Der Bauplatz ist ein alter Bauernhof, den wir in Q3 2022 vollständig abgerissen haben. Der Abrissantrag wurde kommentarlos nach ca. 1 Monat von der Gemeinde und dem Landratsamt genehmigt.
Da es sich beim Bauplatz um ein Grundstück im alten Ortskern handelt, gibt es keinen Bebauungsplan.
Anfang September 2022 haben wir den Bauantrag bei der Gemeide eingereicht, welche diesem dann zustimmte und Ende September an das Landratsamt weitergeleitet hat. Die Frist der Rückmeldung vom Landratsamt wurde auf den 27.12.2022 datiert.
Kleinere Nachfragen vom Landratsamt konnten in den zwei folgenden Monaten darauf schnell gelöst werden (Es ging vor allem um die Lautstärke der integralen Luft-Wasser-Wärmepumpe).
Anfang Dezember haben wir einen Brief erhalten, dass der Fachdienst Landwirtschaft nun noch die Immissionen der umliegenden Hofstellen prüfen müsse. Ab diesem Zeitpunkt gibt es vorerst keine definierte Frist für eine Entscheidung über den Bauantrag mehr, da dem Bauamt noch nicht alle Unterlagen vorliegen.
Wir haben uns Ende Januar/Anfang Februar durch die verschiedenen Stellen telefoniert, um folgendes herauszufinden: Im Alb-Donau-Kreis gibt es einen einzigen Angestellten des Landes, der die Begehungen der Hofstellen für Gemeinden und private Bauvorhaben durchführt. Dieser Person liegen nun zwei große Aufträge von Gemeinden mit ca. 300 zu tätigenden Begehungen vor und 8 Begehungen, die unser Bauvorhaben betreffen. Mehrere Anmerkungen dazu:
1)Wie kann es sein, dass wir das nur durch intensivste Bemühungen herausfinden, welches Ausmaß die Verzögerung der Entscheidung über unseren Bauantrag hat?
2) Warum gibt es nur eine Person, die diesen Job macht?
3) Wie kann es sein, dass es 2 Monate keine weitere Bearbeitung in einer Sache gibt?
Zum Hintergrund: Sind die Messungen gemacht, müssen diese noch von einer anderen Stelle berechnet werden. Dann können nochmals bis zu zwei Monate vergehen, bis eine Entscheidung vom Bauamt vorliegt.Die zuständige Person meint nun, es kann bis Ende Q2 (Ende Juni 2023) dauern, bis er die Messungen gemacht hat und an das Bauamt weiterleiten kann.
Wenn man mal überlegt, dass an anderer Stelle sicher Daten über die Hofstellen erhoben werden, wird hier sicher ein Doppelaufwand betrieben.
Es handelt es sich bei den 8 Hofstellen zum Teil um Hofstellen, die seit Jahren nicht mehr bewirtschaftet werden, die Land- und Forstwirtschaft aber noch nicht abgemeldet ist. Lediglich ein Bauer hat circa 20 Rinder in vielleicht 100 m Luftlinie Entfernung. Eine Geruchsbelästigung habe ich noch nie bemerkt.
Am Timing hängen eine Reihe von Kosten, welche mit weiterer Verzögerung steigen.
Jedoch sind wir ratlos, wie hier etwas beschleunigt bzw. eventuell nicht rechtens durchgeführtes Prozedere gemeldet werden kann.
Wenn der Bauantrag abgelehnt wird, fragen wir uns, warum wir den alten Bauernhof abreisen durften. Mitten im Ort stehen 1.000 qm jetzt leer.
Wir fragen uns in erster Linie, inwiefern dieses ganze Prozedere für ein privates Bauvorhaben zumutbar ist.
vorab vielen dank für eure Einschätzungen/euren Rat!
Wir befinden uns im Baugenehmigungsverfahren (§52 Landesbauordnung) für ein Einfamilienhaus in einer Gemeinde in Baden-Württemberg. Der Bauplatz ist ein alter Bauernhof, den wir in Q3 2022 vollständig abgerissen haben. Der Abrissantrag wurde kommentarlos nach ca. 1 Monat von der Gemeinde und dem Landratsamt genehmigt.
Da es sich beim Bauplatz um ein Grundstück im alten Ortskern handelt, gibt es keinen Bebauungsplan.
Anfang September 2022 haben wir den Bauantrag bei der Gemeide eingereicht, welche diesem dann zustimmte und Ende September an das Landratsamt weitergeleitet hat. Die Frist der Rückmeldung vom Landratsamt wurde auf den 27.12.2022 datiert.
Kleinere Nachfragen vom Landratsamt konnten in den zwei folgenden Monaten darauf schnell gelöst werden (Es ging vor allem um die Lautstärke der integralen Luft-Wasser-Wärmepumpe).
Anfang Dezember haben wir einen Brief erhalten, dass der Fachdienst Landwirtschaft nun noch die Immissionen der umliegenden Hofstellen prüfen müsse. Ab diesem Zeitpunkt gibt es vorerst keine definierte Frist für eine Entscheidung über den Bauantrag mehr, da dem Bauamt noch nicht alle Unterlagen vorliegen.
Wir haben uns Ende Januar/Anfang Februar durch die verschiedenen Stellen telefoniert, um folgendes herauszufinden: Im Alb-Donau-Kreis gibt es einen einzigen Angestellten des Landes, der die Begehungen der Hofstellen für Gemeinden und private Bauvorhaben durchführt. Dieser Person liegen nun zwei große Aufträge von Gemeinden mit ca. 300 zu tätigenden Begehungen vor und 8 Begehungen, die unser Bauvorhaben betreffen. Mehrere Anmerkungen dazu:
1)Wie kann es sein, dass wir das nur durch intensivste Bemühungen herausfinden, welches Ausmaß die Verzögerung der Entscheidung über unseren Bauantrag hat?
2) Warum gibt es nur eine Person, die diesen Job macht?
3) Wie kann es sein, dass es 2 Monate keine weitere Bearbeitung in einer Sache gibt?
Zum Hintergrund: Sind die Messungen gemacht, müssen diese noch von einer anderen Stelle berechnet werden. Dann können nochmals bis zu zwei Monate vergehen, bis eine Entscheidung vom Bauamt vorliegt.Die zuständige Person meint nun, es kann bis Ende Q2 (Ende Juni 2023) dauern, bis er die Messungen gemacht hat und an das Bauamt weiterleiten kann.
Wenn man mal überlegt, dass an anderer Stelle sicher Daten über die Hofstellen erhoben werden, wird hier sicher ein Doppelaufwand betrieben.
Es handelt es sich bei den 8 Hofstellen zum Teil um Hofstellen, die seit Jahren nicht mehr bewirtschaftet werden, die Land- und Forstwirtschaft aber noch nicht abgemeldet ist. Lediglich ein Bauer hat circa 20 Rinder in vielleicht 100 m Luftlinie Entfernung. Eine Geruchsbelästigung habe ich noch nie bemerkt.
Am Timing hängen eine Reihe von Kosten, welche mit weiterer Verzögerung steigen.
Jedoch sind wir ratlos, wie hier etwas beschleunigt bzw. eventuell nicht rechtens durchgeführtes Prozedere gemeldet werden kann.
Wenn der Bauantrag abgelehnt wird, fragen wir uns, warum wir den alten Bauernhof abreisen durften. Mitten im Ort stehen 1.000 qm jetzt leer.
Wir fragen uns in erster Linie, inwiefern dieses ganze Prozedere für ein privates Bauvorhaben zumutbar ist.