Immobilien-Bewertung ggfs. auf Basis alter Gerichtsgutachten?

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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H

hanghaus2023

Dann solltest doch auf einfache Fragen simpel antworten. Es ist duchaus sinnvoll zu wissen was der Zweck der Übung ist.

Ich habe ja nun so einige Zeit im ZVG gestöbert. Da findet man jede Menge Gutachten die solche Projekte in unterschiedllichster Weise bewerten. Da findest sicher ein Projekt was zu Deinen Vorhaben passt.

Ansonsten lass das doch Fachleute bewerten. Entsprechende Firmen in der Umgebung findet man im ZVG.
 
T

tom.too

@hanghaus2023
Da bin ich mir sehr sicher, dass ich bei ZVG kaum Gutachten finden werde, die ähnlich dieser 2 Immobilien sind. Dazu ist bei mir die Grund- und Wohnfläche deutlich mehr, als der Standard und zumal vor allem der Bodenwert extrem variieren kann. Zwischen 30 und 230€/m² schwankt hier in der Gegend gut der Bodenwert und bei fast 4.000m² Grundstück sind das Dimensionen jenseits von Gut und Böse, was da bei einer VW-Berechnung herauskommen könnte.

Und warum soll ich die Immobilie mit Fremdobjekten vergleichen, wenn in 2001 ein gerichtliches Wertgutachten angefertigt wurde? Die Idee, die damaligen Wertermittlungen von Immo 2 ins jetzt zu übertragen, finde ich, kann mich bei weitem nicht so auf den Holzweg führen, wie vergleichbare Immobilien in vollkommen anderer Lage... Bei Immo 1 ist mir klar, dass man das nicht mehr nach Substanzwert rechnet, sondern nach Ertragswert.

Der Vorschlag mit der Bewertung von Fachleuten ist für meine jetzige Situation übers Ziel hinausgeschossen. Das macht ja auch keiner für umsonst und die Kosten kann und will ich derzeit nicht tragen. Zumal 2 Gutachter auch nie auf den gleichen Verkehrswert kommen werden. Sollte sich meine Situation so entwickeln, dass mal ein Gericht eine Wertermittlung anordnet, wird wohl das private Wertgutachten eher weniger zählen, als eins vom gerichtlich bestelltem Gutachter, oder?

@nordanney
>>> "Das war eine klare Einschätzung zum Verkehrswert!"

Für mich war das nur eine Auflistung von Faktoren, aber keine Anleitung zur Berechnung.

Ich hab durchaus auch eine Anleitung im Internet zur Berechnung gefunden, aber ich darf den Link hier ja nicht posten. Dort geht es plötzlich um einen Grundstücksreinertrag der irgendwie aus der Luft gegriffen wird und abzgl. Bodenwertverzinsung sei das der Gebäudereinertrag. Der Grundstücksreinertrag wäre der Ertrag des Gebäudes zzgl. zu erwartende Wertsteigerung des unbebauten Grundstücks... Da kann sich jeder was aus den Fingern saugen und sich schönrechnen. Das will ich aber nicht. Ich würde gern so objektiv es nur geht, für mich einen Wert ermitteln wollen - unabhängig meiner persönlichen Interessen, wie die Verkehrswerte für mich günstig ausfallen sollen. Ich suche eine einfache, nachvollziehbare Berechnungsformel, wie ich nach Ertragswert den Immo-Wert berechnen kann. Zumal, VW-Berechnung ist das Eine, zu was man eine Immo tatsächlich (ver-)kaufen kann, steht auf einem anderen Blatt.

>>> "Sanierung und Instandhaltung..."

Das wollte ich damit sagen, dass ich keine Abnutzung mit einrechnen wollte, weil nichts am Wohnhaus gemacht worden wäre und andererseits keine massive wertliche Aufwertung vorgenommen wurde. Damit wäre es ja eine gute Ausgangsbasis, auf Indexbasis den jetzigen Preis hochzurechnen. Einen Baupreiskostenindex gibt es doch aber. Gut, da geht es sicherlich mehr um die Steigerung der Baukostenpreise. Und was ist mit einer Art Häuserpreisindex? Gibt es da keinerlei Statistiken, zu welchem Preisniveau eine richtig große Masse an Immobilien jedes Jahr verkauft wurden? In dem Falle würden lokale und bauliche Gegebenheit immer weniger eine Rolle spielen. In der Art: eine typische Wohnimmobilie kostete in 2000 um die 100.000 € und jetzt 250.000 €. Dann könnte man mit Dreisatz schnell herleiten, was die Immo jetzt kostet, wenn sie in 2000 bspw. 170.000 € Wert gewesen wäre...
 
H

hanghaus2023

Ich wollte Dir nur sagen, das im ZVG die unterschiedlichsten Bewertungsverfahren vorkommen. Die kann man dann auf sein Objekt anwenden. Was der Zweck der Übung ist magst ja nicht sagen. Warum eigentlich nicht?
 
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nordanney

@nordanney
>>> "Das war eine klare Einschätzung zum Verkehrswert!"

Für mich war das nur eine Auflistung von Faktoren, aber keine Anleitung zur Berechnung.
Das sind auch die ganzen (wenn auch nicht abschließend) Faktoren, die in einer Bewertung berücksichtigt werden.
Ich hab durchaus auch eine Anleitung im Internet zur Berechnung gefunden, aber ich darf den Link hier ja nicht posten. Dort geht es plötzlich um einen Grundstücksreinertrag der irgendwie aus der Luft gegriffen wird und abzgl. Bodenwertverzinsung sei das der Gebäudereinertrag. Der Grundstücksreinertrag wäre der Ertrag des Gebäudes zzgl. zu erwartende Wertsteigerung des unbebauten Grundstücks... Da kann sich jeder was aus den Fingern saugen und sich schönrechnen. Das will ich aber nicht. Ich würde gern so objektiv es nur geht, für mich einen Wert ermitteln wollen - unabhängig meiner persönlichen Interessen, wie die Verkehrswerte für mich günstig ausfallen sollen. Ich suche eine einfache, nachvollziehbare Berechnungsformel, wie ich nach Ertragswert den Immo-Wert berechnen kann. Zumal, VW-Berechnung ist das Eine, zu was man eine Immo tatsächlich (ver-)kaufen kann, steht auf einem anderen Blatt.
Vergiss die Anleitungen im Netz. Eine wirklich einfache Formel gibt es nicht. Grundsätzlich wird bei Ertragswertobjekte wie folgt vorgegangen:
- Ermittlung des Bodenwertes - Anpassung des Bodenrichtwertes aufgrund Grundstücksgröße, Nutzbarkeit und tatsächlicher Ausnutzung
- Ermittlung eines Rohertrags aufgrund der anzusetzenden Miete
- Ermittlung eines Reinertrages, der die Bewirtschaftungskosten berücksichtig (Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfall, CO2 Umlage)
- Abzug Bodenwertverzinsung vom Reinertrag = Gebäudereinertrag ==> dieser mit dem sich ergebenden Barwertfaktor (dafür gibt es Tabellen - Restnutzungsdauer zu Liegenschaftszins) multipliziert = Barwert
- Addition Barwert zu Bodenwert = Marktwert
- ggf. noch Zu- oder Abschläge

Ist die Restnutzungsdauer unter 10 Jahren, muss man auch etwas anders rechnen. Der Bodenwert ändert gar nicht so viel beim Verkehrswert, da Du einen erhöhten Bodenwert im Rahmen des Abzugs der Bodenwertverzinsung erhöht abziehst und am Ende wieder aufschlägst.

Zu erwartende Wertsteigerungen sind nicht erlaubt, da es sich um eine Stichtagsbetrachtung handelt. Und ja, je nach Intention kann man schon ordentlich an Werten drehen...

In der Praxis kann man aus Erfahrung auch einfach mit Mietertragsfaktoren rechnen. Der Neubau einer Logistikimmobilie wird aktuell etwa mit dem 21-fachen der Jahresmiete gerechnet (gute Lage, gutes und grünes Objekt). Typischer Mietwohnungsbau (Altbestand) im Ruhrgebiet bringt aktuell etwa das 15-fache der Jahresmiete. Usw.

Gib doch mal die Infos zum Objekt. Das macht es einfacher.
>>> "Sanierung und Instandhaltung..."

Das wollte ich damit sagen, dass ich keine Abnutzung mit einrechnen wollte, weil nichts am Wohnhaus gemacht worden wäre und andererseits keine massive wertliche Aufwertung vorgenommen wurde.
Doch, auf jeden Fall musst Du die Abnutzung ansetzen. Durch die Maßnahme versetzt Du die Immobilie in einen Zustand, der keinen zusätzlichen Abzug erforderlich macht. Die Altersabschreibung fällt auf jeden Fall an = Wertverlust wegen Alter.
Damit wäre es ja eine gute Ausgangsbasis, auf Indexbasis den jetzigen Preis hochzurechnen. Einen Baupreiskostenindex gibt es doch aber. Gut, da geht es sicherlich mehr um die Steigerung der Baukostenpreise. Und was ist mit einer Art Häuserpreisindex? Gibt es da keinerlei Statistiken, zu welchem Preisniveau eine richtig große Masse an Immobilien jedes Jahr verkauft wurden? In dem Falle würden lokale und bauliche Gegebenheit immer weniger eine Rolle spielen. In der Art: eine typische Wohnimmobilie kostete in 2000 um die 100.000 € und jetzt 250.000 €. Dann könnte man mit Dreisatz schnell herleiten, was die Immo jetzt kostet, wenn sie in 2000 bspw. 170.000 € Wert gewesen wäre...
Ich habe Dir ein paar Tipps gegeben. Und nein, dezidierte Indexe o.ä. für Deinen Zweck gibt es nicht. Du hast absolut keine Chance, "mal eben" den Wert hochzurechnen auf heutige Basis. Du triffst vielleicht den richtigen Wert, aber nicht, weil Du gut gerechnet hast, sondern weil es einfach Zufall ist. So ein Dreisatz wie von Dir erwähnt ist unseriös, ohne jegliche Datenbasis und somit einfach nur falsch.
 
WilderSueden

WilderSueden

In wiefern beeinflusst das den Verkehrswert?
Den Wert beeinflusst das alles nicht. Das Ergebnis eines Gutachtens hängt aber im Wesentlichen von der Zielsetzung ab.
Sämtliche Bewertungsmethoden haben einen gewissen Spielraum. Will man teuer verkaufen, nutzt man den nach oben aus. Will man Erbschafts/Schenkungssteuern verhindern, nutzt man die natürlich nach unten aus. Und letztendlich sollte man auch nicht vergessen, dass jedes Wertgutachten mehr oder weniger gut geraten ist. Einen echten Marktpreis bekommt man nur durch einen Verkauf
 
G

Grundaus

Meiner Meinung ist es doch wichtig für was du die Preise benötigts. Banken verwenden verschiedene software, auf du du keinen Zugriff hast, wie Sprengnetter, und machen einen Sicherheitsabschlag. Die Makler verwenden das auch und machen einen Aufschlag und dir die Hoffnung teuer zu verkaufen.
Wenn für Erbe / Scheidung was benötigt wird brauchst du einen zugelassenen Sachverständigen. Irgendwelche Gutachten von vor 20 Jahre hochrechnen ist relativ sinnlos. Ebenso der Ertragswert, da du weder die angemessene Miete kennst, noch den Faktor und bei Gewerbe wird alles noch schwieriger. Es gibt genügend Werbeaktionen von Makler oder Finanzvermittler die eine kostenlose Einschätzung anbieten.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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