Ist bei Wertermittlung die Wohnflächenordnung (WoFIV) zu beachten?
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Zuletzt aktualisiert 29.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Ist bei Wertermittlung die Wohnflächenordnung (WoFIV) zu beachten? >> Zum 1. Beitrag <<
Kann in manchen Regionen sogar Preissteigernd wirken. Auktionen wirken bei manchen (unerfahrenen) Käufern enthemmend. Da gibt's Studien zu. Da braucht man aber die richtigen Bieter, deswegen regional abhängig. In Berlin aber mittlerweile sehr oft so.
Wenn es zu günstig wird, kann ja die Partei ersteigern, die die Immobilie später teurer verkaufen möchte. Ist dann am Ende ja alleiniger Eigentümer und kann machen, was sie möchte
... und wenn man sich nicht einigen kann, betreibt man eben eine Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft (Teilungsversteigerung). Und schwupps ist die Immobilie weg.
Das ist ja, was (AA) möchte. (Dahinter steckt eine längere Geschichte, die ich hier weggelassen habe, um das Thema nicht ausufern zu lassen. Kurz: (AA) wünscht eine Teilungsversteigerung, bei der wegen eines unbefristeten Mietvertrags mit einer Verwandten zu niedrigstem Mietzins der Preis im Keller ist. Dann Kredit aufnehmen und zugreifen. Man hat ja Vorkaufsrecht. Danach wirkt der Deal mit der Verwandten: die zieht aus und (AA) kann die Wohnung mit großem Gewinn veräußern. Sollte (BB) die Wohnung kaufen, bliebe die Verwandte einfach drin.)
Kann in manchen Regionen sogar Preissteigernd wirken. Auktionen wirken bei manchen (unerfahrenen) Käufern enthemmend. Da gibt's Studien zu. Da braucht man aber die richtigen Bieter, deswegen regional abhängig. In Berlin aber mittlerweile sehr oft so.
Tja, keine Ahnung, kenne mich im/am Bodensee nicht so aus... Aber in Berlin sind die Zwangsversteigerungen alle einsehbar. wenn es in deiner Region ähnlich ist, könnte man das vielleicht recherchieren...
Dauert natürlich ein bisschen...