Ist das Architekten Honorar gerechtfertigt?

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I

immo

Hallo Leute,

ich heiße Bernhard und ich habe eine Frage an die schlauen Leute hier im Forum, wir müssen leider unser Traum vom Haus aufgeben, und nun geht es um das Honorar vom Architekten, er hat folgende Rechnung aufgestellt

Haus 2000m3 x 280€ =560.000€
Haustechnik 2000m3 x 47€ =094.000€
~650.000€ Kosten für das Haus, 10,5x13m was uns doch sehr hoch vorkommt.

dann hat er aus der Hoia Tabellee Zeile 3 64.000€ Architektenhonorar errechnet.

und dann hat er davon 16% angesetzt. 3% für Stufe ein und für Stufe 2 7% +3% weil es länger gedauert hat bis wir nen vernünftigen Plan hatten und er 6-7 Skizzen gezeichnet hat. und 3% für Stufe 3 weil wir wie gesagt 6-7 Skizzen hatten und einmal einen Plan mit Außenansicht Garage Fenster usw.

kann ich das irgendwo überprüfen lassen? Bei einem anderen Architekten oder Anwalt oder gibt es da sowas wie ne Verbraucherzentrale für Architektenverträge?

Danke und Gruß
Bernhard
 
B

Bauexperte

Hallo Bernhard,

... und nun geht es um das Honorar vom Architekten, er hat folgende Rechnung aufgestellt
~650.000€ Kosten für das Haus, 10,5x13m was uns doch sehr hoch vorkommt.
dann hat er aus der Hoia Tabellee Zeile 3 64.000€ Architektenhonorar errechnet.

und dann hat er davon 16% angesetzt. 3% für Stufe ein und für Stufe 2 7% +3% weil es länger gedauert hat bis wir nen vernünftigen Plan hatten und er 6-7 Skizzen gezeichnet hat. und 3% für Stufe 3 weil wir wie gesagt 6-7 Skizzen hatten und einmal einen Plan mit Außenansicht Garage Fenster usw.
Ungeachtet dessen, daß ich nicht auf die veranschlagte (anrechenbare Kosten des geplanten BV) Gesamtsumme für den Neubau eingehen möchte - kann ich auch nicht, weil ich keinerlei Angaben zum Zustandekommen der Summe TEUR 650 habe - sieht die HOAI vor, für bestimmte Leistungen "von" - "bis" analog der anrechenbaren Kosten in Rechnung zu stellen.

Dein Architekt hat sein Honorar nach § 34 HOAI berechnet. Der Eingangstext hierzu lautet:

§ 33
Leistungsbild Gebäudeund Raumbildende Ausbauten

Das Leistungsbild Gebäude und Raumbildende Ausbauten umfasst Leistungen für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Raumbildende Ausbauten, Instandhaltungen und Instandsetzungen. Die Leistungensind in neun Leistungsphasen zusammengefasst undwerden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 34 bewertet:


dann folgt die Tabelleee der Honorare, eingeteilt nach Honorarstufen.

Wenn ich die darin "verbindlich" fixierten Werte mit Deinen Angaben vergleiche, dann hat Dein Architekt zwar am oberen Ende (legitim), wie auch - für mich - etwas verwirrend für Stufe 2 abgerechnet aber auch wieder "zivil", was die Stufe 3 betrifft. Mit anderen Worten, er hat sich nicht fehl verhalten, was sein Abrechnungsmodi betrifft.​

kann ich das irgendwo überprüfen lassen? Bei einem anderen Architekten oder Anwalt oder gibt es da sowas wie ne Verbraucherzentrale für Architektenverträge?
Der richtige Ansprechpartner ist die zuständige Architektenkammer.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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