besten Dank für deine Bemühungen und deine ausführliche Antwort.
In der NAV selbst sind keine ausdrücklichen Vereinbarungen über den Stromzähler getroffen worden. Ob man den Stromzähler so einfach zum Stromanschluss dazu zählen kann erscheint mir fraglich.
Verbraucherschutzlinien sollen den Endverbraucher vor übermächtigen Vertragspartnern schützen. Ein Netzwerkbetreiber ist bei der jetzigen Gesetzeslage sicherlich ein äußerst übermächtiger Vertragspartner.
Nachdem der Netzbetreiber bereits während der Laufzeit gutes Geld verdient hat, würde ich es schon als Übervorteilung des Endverbrauchers einstufen, die Kosten und Risiken des Ausbaus des Stromzählers auf den Endkunden abzuwälzen, insbesondere da dies früher nicht so gehandhabt wurde.
In meinem konkreten Fall ist es so, dass ich zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen habe und sich aus den ursprünglichen Vertrag keine Pflicht zur Kostenübernahme ergibt. Früher war dies allein Sache des jeweiligen Srombetreibers, was sicherlich so auch sinnvoll ist.
Bleibt immer noch eine offene Frage:
Ist es überhaupt notwendig den Stromzähler auszubauen?!? Von mir aus kann der ruhig im Keller hängen bleiben, sofern mir hierdurch keine Kosten entstehen. Dann kann man sich die anderweitige Diskussion sowieso sparen.
Dein Hinweis auf das Reichsbürgerforum ist einfach nur peinlich und unterirdisch. Ich wüsste nicht, was mein Anliegen mit den Reichsbürgern zu tun haben soll.
Ich könnte mir schon sehr gut vorstellen, dass es Hausbesitzer gibt, die ein ähnliches Problem hatten und hier wertvolle Erfahrungen weitergeben können.