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ostsee
Hallo zusammen,
wir überlegen unsere Terrasse umzugestalten und hätten eigentlich gerne einen Wintergarten gehabt, das klappt nun aber leider nach einem Besuch beim Bauamt nicht.
Laut Bauamt ist ein vollständig geschlossener Wintergarten, selbst wenn unbeheizt, eine Hauptnutzung. Und damit müssen wir 3m Abstand zum Nachbarn einhalten. Das klappt bei uns leider nicht.
Auch ein Passus im Bebauungsplan in dem steht, dass man einen Mindestabstand von 5m zur Straße für alle Arten von Gebäuden (Haupt- & Nebengebäude) einhalten muss, ist hinderlich.
Nun sind wir bei einer Terrassenüberdachung angekommen. Das ist keine Hauptnutzung mehr, sondern Nebennutzung. Damit dürfen wir dann bis an die Grenze zum Nachbarn bauen.
Laut Bauamt darf man das Terrassendach auch teilweise an den Seiten schließen. Offen gelassen wurde allerdings was das "teilweise" bedeutet. Und der Kollege vom Bauamt, der dazu Auskunft geben konnte, war leider nicht greifbar.
Weiß jemand von euch ob es zu den Seitenwänden irgendwelche Richtlinien oder Rechtsprechung gibt?
Viele Grüße
Maren
wir überlegen unsere Terrasse umzugestalten und hätten eigentlich gerne einen Wintergarten gehabt, das klappt nun aber leider nach einem Besuch beim Bauamt nicht.
Laut Bauamt ist ein vollständig geschlossener Wintergarten, selbst wenn unbeheizt, eine Hauptnutzung. Und damit müssen wir 3m Abstand zum Nachbarn einhalten. Das klappt bei uns leider nicht.
Auch ein Passus im Bebauungsplan in dem steht, dass man einen Mindestabstand von 5m zur Straße für alle Arten von Gebäuden (Haupt- & Nebengebäude) einhalten muss, ist hinderlich.
Nun sind wir bei einer Terrassenüberdachung angekommen. Das ist keine Hauptnutzung mehr, sondern Nebennutzung. Damit dürfen wir dann bis an die Grenze zum Nachbarn bauen.
Laut Bauamt darf man das Terrassendach auch teilweise an den Seiten schließen. Offen gelassen wurde allerdings was das "teilweise" bedeutet. Und der Kollege vom Bauamt, der dazu Auskunft geben konnte, war leider nicht greifbar.
Weiß jemand von euch ob es zu den Seitenwänden irgendwelche Richtlinien oder Rechtsprechung gibt?
Viele Grüße
Maren